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Basiswissen Projektförderung

Grundsätzlich gelten die nachfolgenden Ausführungen für die Förderung mit Mitteln des Bundes. Die Projektförderung erfolgt auf Basis veröffentlichter Förderprogramme und -richtlinien. Veröffentlicht werden diese im Bundesanzeiger und über die Internetseiten der Förderinstitutionen. Mit der fachlichen und administrativen Umsetzung der Programme sind in der Regel Projektträger beauftragt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projektträger beraten und begleiten Sie vor der Antragstellung und bei der Durchführung geförderter Projekte bis zum Abschluss.

Fördergrundsätze


Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes werden in Förderprogrammen definiert, die einen mehrjährigen Orientierungsrahmen bilden. Zu den Fördergrundsätzen gehört insbesondere die Übereinstimmung der Projektziele mit den Zielen eines Förderprogramms. Im Allgemeinen erfolgt die Förderung des Bundes durch Zuschüsse – im Regelfall für Verbundprojekte, in Ausnahmefällen auch für Einzelvorhaben. In einzelnen Bereichen können auch ausschließlich Einzelvorhaben Fördergegenstand sein. Die Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Verbundprojekte


Verbundprojekte sind ein wesentliches Instrument der Projektförderung, in denen Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen projektbezogen zusammenarbeiten. Davon ausgenommen bleibt ein Leistungsaustausch mit Dritten im Auftragsverhältnis (Unterauftrag). Ziel der Förderung von Verbundprojekten ist es, die Zusammenarbeit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu gemeinsamen Anstrengungen anzuregen, Kapazitäten besser zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen den Wissenstransfer zu beschleunigen.

Antragsberechtigung


Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, in Einzelfällen auch Kommunen oder Verbände von Kommunen und kommunale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Kirchen. Einzelne Programme sind speziell Antragstellern vorbehalten, die die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der EU-Kommission erfüllen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten.

Antragstellung


Das Antragsverfahren kann ein- oder zweistufig sein. Bei zweistufigen Verfahren wird in der ersten Stufe eine Skizze eingereicht. Wenn diese positiv begutachtet wurde, erfolgt die formelle Antragstellung. Bei einstufigen Verfahren wird sofort ein formeller Antrag gestellt. Welches Verfahren gilt, regeln im Einzelfall die jeweiligen Programme oder Richtlinien.

Die Projektskizze


Eine Projektskizze soll in der Regel wie folgt gegliedert werden:

  • Ideendarstellung (kurze Beschreibung der Aufgabenstellung);
  • Ergebnis von Informationsrecherchen (Datenbanken und Literatur) zum Stand der Wissenschaft und Technik mit folgendem Spektrum:
    o Vorhandene Erkenntnisse beim Interessenten und bei Dritten;
    o Darstellung, ob das Vorhabenziel bereits derzeit Gegenstand von Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen ist;
  •  eigene Einschätzung der Anwendungsmöglichkeiten;
  • geschätzter Gesamtaufwand.

Der Projektantrag


Als Bemessungsgrundlage der Zuwendung ist eine Abrechnung von Ausgaben oder Kosten möglich. Die Abrechnung von Ausgaben ist nach der Haushaltssystematik der Regelfall, die Abrechnung von Kosten die Ausnahme.

Zuwendungsempfänger, die ihre Ausgaben bzw. Kosten überwiegend aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen gem. § 8 Abs. 2 des jährlichen Haushaltsgesetzes dem Besserstellungsverbot. In diesen Fällen dürfen Beschäftigte des Zuwendungsempfängers nicht bessergestellt werden als vergleichbare Bundesbedienstete. Das Besserstellungsverbot ist auch für die Geschäftsführung und leitende Angestellte umzusetzen.

Antrag auf Ausgabenbasis (AZA)

Anträge auf Ausgabenbasis stellen die Antragsteller, deren Gesamtausgaben als Institution überwiegend über Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert werden. Dazu zählen z. B. Hochschulen, die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft  e.V. sowie Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft. Zu den Antragsunterlagen gehören insbesondere:

  • Antragsformulare für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA), in rechtsverbindlich unterzeichneter Papierform beim zuständigen Projektträger und in elektronischer Form über easy-Online zu erstellen und einzureichen
  • Finanzierungsplan, inkl. Erläuterungen, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen (bei mehrjähriger Laufzeit: Gesamtfinanzierungsplan + getrennte Finanzierungspläne für einzelne Kalenderjahre)
  • Bonitätsunterlagen
    o Satzung/Gesellschaftsvertrag (soweit zutreffend)
    o lfd. Wirtschaftsplan (soweit zutreffend)
    o die letzten beiden bestätigten Jahresabschlüsse
    o ein aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug (sofern eingetragen; nicht älter als 3 Monate)
    o eine Auskunft der Hausbank
  • Vorhabenbeschreibung, Arbeitsplan
  • Ergänzende Erklärungen des Antragsteller

Antrag auf Kostenbasis (AZK)

Zuwendungen zur Abrechnung von Kosten können gewerblichen Unternehmen, der Fraunhofer-Gesellschaft und den Helmholtz-Einrichtungen gewährt werden. Sonstigen Antragstellern steht die Abrechnungsart ebenfalls grundsätzlich offen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu den Antragsunterlagen gehören insbesondere:

  • Antragsformulare für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK), in rechtsverbindlich unterzeichneter Papierform beim zuständigen Projektträger und in elektronischer Form über easy-Online zu erstellen und einzureichen
  • Vorkalkulation/Erläuterungen in Form von Angeboten, Kalkulationen, Nachweisen etc.
  • Bonitätsunterlagen
    o die letzten beiden bestätigten Jahresabschlüsse
    o lfd. Wirtschaftsplan (soweit zutreffend)
    o ein aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug (sofern eingetragen; nicht älter als 3 Monate)
    o eine Auskunft der Hausbank
    o ggf. weitere Unterlagen, die einen Überblick über die Lage des Unternehmens geben, z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, aktuelle Quartalsberichte, Businesspläne, Liquiditätsplanung, bestehende Unternehmensverträge
  • Vorhabenbeschreibung, Arbeitsplan
  • Ergänzende Erklärungen

Vorhabenbeschreibung (für AZK und AZA)

In der Vorhabenbeschreibung legt der Antragsteller dar, warum sein Vorhaben gefördert werden sollte. Sie muss die folgenden Punkte enthalten:

I. Ziele

  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (z. B. Förderprogramm)
  • Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens

II. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten

  • Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternative Lösungen, der Ergebnisverwertung entgegenstehende Rechte, Informationsrecherchen)
  • Bisherige Arbeiten des Antragstellers

III. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans

  • Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
  • Meilensteinplanung

IV. Verwertungsplan

  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  • Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
  • Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

V. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten

VI. Notwendigkeit der Zuwendung

Für die Einreichung über das elektronische Antragssystem easy-Online erfolgt der Zugang über das Förderportal des Bundes. Darüber hinaus haben die Bundesministerien jeweils eigene Richtlinien, die die Anforderungen an Zuwendungsanträge beschreiben.

Informationen zur Exportkontrolle für Wissenschaft und Forschung


Die Bestimmungen der Exportkontrolle sind – unabhängig von der Wissenschaftsfreiheit – auch bei Forschungsvorhaben zu beachten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt unter diesem Link umfangreiche Informationen für deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen bereit. In dieser Broschüre sind die wichtigsten Merksätze zu Rechten und Pflichten zusammengefasst.

Bei weitergehenden Fragen im wissenschaftlichen Kontext steht die entsprechende zentrale Anlaufstelle der BAFA per E-Mail zur Verfügung.

Personalkostenabrechnung nach NKBF 98 und NKBF 2017


Unternehmen, die zur pauschalierten Abrechnung zugelassen sind, können Vorlagen zur bequemen Erstellung der Personalkostenabrechnung verwenden. Welche NKBF für Sie gelten, können Sie auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheids ablesen (die jeweils geltenden NKBF sind in der Anlagenliste aufgeführt). Zum Download angeboten wird jeweils eine Version mit Makros (komfortabler) und eine ohne Makros (lauffähig in Umgebungen, in denen Makros nicht verwendet werden können).

 

 

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