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Einreichung nicht möglich

Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe

Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt. Im Strommarkt soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 erhöht werden. Hierzu soll dieser Anteil bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent gesteigert werden. Bis zum Jahr 2020 soll zudem nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Wärmeversorgung auf 14 Prozent erhöht werden.

Die hochwertige energetische Verwertung von Biomasse, insbesondere von Reststoffen für die effiziente Erzeugung von Bioenergie, nimmt eine wichtige Rolle zum Erreichen dieser Ziele ein. Sie stärkt außerdem den nachhaltigen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Energien.

Aktuelle Informationen zu diesem und weiteren Förderschwerpunkten finden Sie auf energieforschung.de.

Hinweis: Seit der Veröffentlichung der Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm am 18. Oktober 2018 wurde die Initiative "Energetische Biomassenutzung" unter dem Titel "Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe" gefördert.

 

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Hinweis: Der Stichtag der Einreichungsfrist endet am 1. März 2024 um 14:00 Uhr MEZ.

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