ERA-Net ACT – Third Call
Das Abtrennen, Speichern und die Nutzung von Kohlendioxid (kurz CCUS für carbon dioxide capture, utilisation and storage) sind wichtige Pfeiler der Kraftwerkforschung. Kohlendioxid kann zum Beispiel in Kühlaggregaten und Klimaanlagen eingesetzt oder durch Umwandlungsprozesse zu Treibstoffen oder Chemikalien weiterverarbeitet werden. Kohlendioxid wird somit sinnvoll eingesetzt statt als klimaschädliches Gas in die Atmosphäre zu gelangen.
Um die Entwicklung der hierfür notwendigen Technologien zu beschleunigen und sie zur Marktreife zu bringen, ist innerhalb der europäischen ERA-Net-Initiative ACT ein dritter Call für gezielte Aktivitäten zu Forschung und Innovation im Bereich CCUS veröffentlicht worden. Es handelt sich um eine gemeinsame Ausschreibung ausgewählter Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weiterer beteiligter Regionen. Dabei werden Fördermittel der nationalen Programme der beteiligten Staaten eingesetzt. Für die deutsche Beteiligung sind rund 3 Millionen Euro aus dem 7. Energieforschungsprogramm vorgesehen.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Universitäten, Unternehmen, Organisationen, lokale und regionale Behörden beziehungsweise Gebietskörperschaften, Forschungsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen aus den beteiligten Ländern und Regionen können sich bei ihren nationalen Ansprechpartnern bewerben. Für Deutschland ist dies der Projektträger Jülich.
Was wird gefördert?
Sämtliche technologische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, die zur Beschleunigung des CCS-Verfahrens erforderlich sind, können innerhalb der geförderten Projekte bearbeitet werden. Besonders willkommen sind Projekte, die sich thematisch auf Inhalte fokussieren, die innerhalb des Mission Innovation CCUS Challenge Workshops (Houston 2017) identifiziert wurden. Auch innerhalb des SET-Plans dokumentierte CCS-Themen sollen adressiert werden, wie zuletzt festgelegt durch die Lenkungsgruppe im September 2017 (siehe weiterführende Links).
Wie wird gefördert?
Gefördert werden können Verbundprojekte, bei denen die Antragstellenden aus mindestens drei der beteiligten Staaten beziehungsweise Regionen stammen (siehe auch Bekanntmachung). Bevorzugt werden Projekte, bei denen ein Industrieunternehmen als Koordinator genannt wird.
Das Verfahren ist zweistufig: Projektvorschläge können bis zum 10. November 2020, 13:00 Uhr CET, eingereicht werden. Erfolgreiche Vorschläge werden anschließend zum Einreichen eines Antrags aufgefordert. Dies muss bis zum 15. März 2021, 13:00 Uhr CET, erfolgen.
Weitere Informationen zur Initiative
ACT trägt zum European Strategic Energy Technology Plan (SET-Plan) bei. Mit dem 2008 verabschiedeten SET-Plan verfolgt die Europäische Union eine Förderstrategie, die kohlenstoffarme Energietechnologien in naher Zukunft wettbewerbsfähig machen soll.
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