FAQ zum Förderaufruf HyGATE
Fragen und Antworten zur Skizze und zur Vorhabenbeschreibung
1. Erfolgt die Einreichung für die 2. Phase der Begutachtung durch den Koordinator eines Verbundes oder müssen alle Projektpartner eigene Unterlagen einreichen?
Die Einreichung der Unterlagen für die 2. Auswahlrunde erfolgt auf deutscher Seite durch jeden Partner, der beabsichtigt, einen Antrag beim BMBF zu stellen. Zusätzlich müssen auf australischer Seite die geforderten Unterlagen eingereicht werden. Nur wenn alle Unterlagen vollständig bis Mittwoch, 12. Oktober 2022, eingereicht wurden, kann die Teilnahme an der 2. Auswahlrunde gewährleistet werden.
2. Wie reiche ich meine Unterlagen für die 2. Auswahlrunde ein?
Jeder Partner, der eine Förderung beim BMBF beantragen möchte, sendet uns eine E-Mail an ptj-egf-hygate@fz-juelich.de mit dem Antragsformular aus dem easy-Online Portal in der Entwurfsfassung und der eigenen Teilvorhabenbeschreibung. Das Template dafür haben wir dem Koordinator zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übersendet der Koordinator die gemeinsame Gesamtvorhabenbeschreibung in englischer Sprache inklusive Deckblatt, auf dem alle Änderungen/Ergänzungen gegenüber der ersten Auswahlrunde zusammengefasst sind.
Eine postalische Einsendung der Skizze ist nicht notwendig, eine Zusendung per E-Mail reicht.
3. Welche (zusätzlichen) Informationen müssen in der 2. Auswahlrunde vorgelegt werden?
Jeder Partner, der eine Förderung beim BMBF beantragen möchte, schickt uns bitte einen Antrag aus dem easy-Online Portal in der Entwurfsfassung per E-Mail zu, und zwar an ptj-egf-hygate@fz-juelich.de. Reichen Sie keinen offiziellen Antrag fertig ausgefüllt über das easy-Online Portal ein.
Ergänzend dazu erstellt jeder Partner eine eigene Teilvorhabenbeschreibung. Ein entsprechendes Template hat der Koordinator von uns erhalten. Die gemeinsame Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache zusammen mit einem Beiblatt wird bitte vom Koordinator mit eingereicht. Auf dem Beiblatt sollten alle Änderungen/Ergänzungen vermerkt sein.
Das Anhängen von Lebensläufen ist nicht notwendig.
4. Was muss ich im easy-Online-Portal machen?
Jeder Partner, der eine Förderung beim BMBF beantragen möchte, füllt das für ihn passende Antragsformular aus und druckt eine Entwurfsfassung aus. Das so generierte pdf reichen Sie bitte per E-Mail an ptj-egf-hygate@fz-juelich.de bei uns ein.
Fragen und Antworten zum Konsortium, zur Fördersumme und zur Laufzeit
5. Gibt es Vorgaben zur Größe oder Zusammensetzung des Konsortiums?
Auf deutscher Seite müssen mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung beteiligt sein, auf australischer Seite muss mindestens ein Unternehmen beteiligt sein.
6. Können auch Partner ohne Förderung an dem Projekt beteiligt sein?
Zusätzliche Partner ohne Förderung (sogenannte assoziierte Partner) können grundsätzlich eingebunden werden. Aus der Skizze sollte die inhaltliche Beteiligung eindeutig hervorgehen.
7. Ich hätte gern einen Partner aus einem dritten Land im Verbund. Ist das möglich?
Generell ist eine Förderung an Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland oder Australien vorgesehen. Partner aus dritten Ländern können als assoziierte Partner beteiligt werden und in Ausnahmefällen auch gefördert werden.
8. Wie hoch ist die minimale/maximale Fördersumme, die ein Verbund beantragen kann?
Eine minimale bzw. maximale Fördersumme je Projekt ist nicht festgeschrieben.
10. Wie lang ist in der Regel die Projektlaufzeit? Kann ich auch darunter oder darüber liegen?
Üblicherweise liegt die Laufzeit bei drei Jahren, maximal sind vier Jahre vorgesehen.
Fragen und Antworten zum Ablauf und zum Zeitplan
11. Wie kann ich Fagen zur 2. Auswahlrunde stellen? Kann PtJ mir bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen?
Die Bewerber können Fragen zu der 2. Auswahlrunde per E-Mail an ptj-egf-hygate@fz-juelich.de oder per Telefon an die Hotline 02461/61-85666 richten. Die Fragen sollten nur zur weitergehenden Erläuterung gestellt werden. PtJ kann während des Begutachtungsprozesses nicht mit den Teilnehmern des Auswahlverfahrens zusammenarbeiten.
Fragen zum Bewertungsverfahren, zu den erforderlichen Informationen und zum Zeitplan können per E-Mail an ptj-egf-hygate@fz-juelich.de gerichtet oder unter Telefon 02461/61-85666 gestellt werden.
12. Wie viele Anträge werden für eine Förderung ausgewählt?
Es gibt keine bestimmte Anzahl von Anträgen, die im Rahmen der Runde gefördert werden sollen. Für eine Förderung kommen nur Vorschläge in Betracht, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden und vom DISER/ARENA in der Vollantragsphase eine gleichwertige Bewertung erhalten haben. Die Vorschläge mit dem höchsten Bewertungsergebnis werden dem BMBF vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel zur Förderung empfohlen.
13. Werden ARENA und BMBF/PtJ meinen Antrag diskutieren?
Ja. Nach getrennten Bewertungsverfahren werden ARENA und BMBF/PtJ die Vorschläge in einem angemessenen Rahmen erörtern, um sicherzustellen, dass nur Vorschläge, die in beiden Verfahren erfolgreich sind, zur Förderung kommen. ARENA und BMBF/PtJ werden das Ergebnis des Bewertungsverfahrens für den Vollantrag den jeweiligen federführenden Antragstellern mitteilen.
14. Welchen Laufzeitbeginn soll ich für mein Projekt angeben? Was ist sinnvoll?
Zur Vereinfachung der Angaben im easy-Online-Portal empfiehlt sich der fiktive Vorhabenbeginn zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres. Bei Auswahl der Skizze wird der tatsächlich angestrebte Laufzeitbeginn diskutiert und gemeinsam festgelegt.
15. Wie werden die Skizzen bewertet?
Alle Skizzen werden von deutschen und australischen Gutachterinnen und Gutachtern unabhängig voneinander nach den im Aufruf festgelegten Kriterien begutachtet.
Fragen und Antworten zu Fördermodalitäten, Kosten und Ausgaben
16. Welche Kosten oder Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen?
Zu den nicht förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem:
- Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht projektbezogen eingesetzt werden. Die Grundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.
- Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den Fördermitteln beschafft wurden.
17. Unter Punkt 3 der „Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des „7. Energieforschungsprogramms“ steht, dass... „Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, […] neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten erhalten.“ Was bedeutet das?
Dieser Punkt gilt nur für sogenannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Helmholtz, Leibniz-Gemeinschaft (WGL), MPI) und bezieht sich auf eine erforderliche Verzahnung von institutioneller Förderung und Projektförderung durch den Bund. Entsprechende Einrichtungen haben dem Projekt grundfinanzierte Aktivitäten beizustellen, um das erforderliche Eigeninteresse des Antragstellers an der Durchführung der Projekte zu dokumentieren.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz