LEAP-RE-Long term Europe Africa Partnership on Renewable Energy
Die „Long term Europe Africa Partnership on Renewable Energy“ (LEAP-RE) ist ein Fünf-Jahres-Programm, das von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizont 2020 mitfinanziert wird. Ziel des Programms ist es, eine langfristige Partnerschaft zwischen Europa und Afrika im Bereich Forschung und Innovation zu Erneuerbaren Energien zu entwickeln.
Das Programm wird von einem Konsortium bestehend aus 83 Partnern aus europäischen und afrikanischen Ländern durchgeführt. Das Gesamtbudget des Programms beläuft sich auf rund 32 Millionen Euro, einschließlich 15 Millionen Euro von der Europäischen Kommission. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf Forschungs- und Innovationsprojekten, die von öffentlichen und privaten Akteuren vorgeschlagen werden. Innerhalb des Konsortiums gibt es acht afrikanische und zehn europäische Förderorganisationen.
Im Jahr 2021 gab es einen ersten gemeinsamen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen. Am 8. Juli 2022 wurde nun ein weiterer Aufruf veröffentlicht. Die Einreichung wird erneut als zweistufiger Prozess organisiert, in welchem zuerst Skizzen eingereicht werden müssen. Dieser Schritt ist verpflichtend. Erst nach der Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags durch die Europäische Kommission kann es im Weiteren zu einer Förderung kommen.
Die Einreichungsfrist für die Skizzen (pre-proposals) ist bereits verstrichen. Vollanträge konnten bis Januar 2023 gestellt werden. Der zuvor kommunizierte Stichtag für die Einreichungsfrist Donnerstag, 12. Januar 2023 (17:00:00 CET) wurde auf Freitag, 27. Januar 2023 (17:00:00 CET) verschoben. Bitte beachten Sie eventuell noch folgende Aktualisierungen
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden gemeinsame Projekte zwischen afrikanischen, europäischen und deutschen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Entwicklung erfolgreicher Business Cases für Energieversorgungsdienstleistungen sowie (gegebenenfalls) Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff in Afrika südlich der Sahara.
Es werden Grundlagenforschung, angewandte Forschung und die TRL 2 bis 6 unterstützt. Es werden Universitäten, Forschungsinstitute, KMUs und Großunternehmen sowie NGOs gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Über diesen Förderaufruf werden potentielle Zuwendungsempfänger aus Deutschland in einem Konsortium gefördert. Die nicht in Deutschland ansässigen Forschungspartner müssen sich in ihren Ländern um Förderung bemühen.
Was wird gefördert?
Die gemeinsame LEAP-RE-Ausschreibung 2022 befasst sich mit allen Aspekten der Wertschöpfungskette Erneuerbarer Energien und deckt sowohl die Energieerzeugung als auch die Umwandlung, Speicherung und Nutzung ab. Es wird angeregt, auch Querschnittsthemen einzubeziehen.
Insgesamt können im Rahmen der gemeinsamen LEAP-RE-Aufforderung 2022 Projekte der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung (die alle Innovationsschritte abdecken) gefördert werden.
Weitere Informationen sind hier im Anhang zusammengefasst.
Wie wird gefördert?
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung "Innovationen für die Energiewende" vom 6. Februar 2019. Die Bestimmungen dieser Förderbekanntmachung finden auf Bewerbungen nach Ziff. 2 unverändert Anwendung.
Informationen zur Antragstellung
Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert.
Wer kann einen Antrag einreichen?
Nur Antragsteller, die in der ersten Phase eine Skizze mit einem förderfähigen Konsortium eingereicht haben und nach deren Evaluation eine Aufforderung zur Antragstellung durch das Joint Call Secretariat erhalten haben, dürfen einen Vollantrag einreichen. Die Aufforderung zur Antragstellung wird Mitte November 2022 erfolgen.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Die Vollanträge auf EU-Ebene werden über das LEAP-RE Electronic Submission System eingereicht, wie bereits die Skizzen in der ersten Phase. Für Informationen zur Antragstellung sowie zur Nutzung der Plattform steht das Joint Call Secretariat (E-Mail: pilier1@leap-re.eu) zur Verfügung. Einige Förderinstitutionen benötigen parallel zur Einreichung des Vollantrages zusätzliche Unterlagen. Informationen dazu sind von den internationalen Antragstellern selbstständig einzuholen. Deutsche Antragsteller müssen zunächst keine zusätzlichen Dokumente einreichen. Nach Sichtung aller Vollanträge durch das Gutachtergremium werden diejenigen Antragsteller informiert, die den Zuschlag für eine Förderung erhalten. Die Benachrichtigung wird Ende März 2023 erfolgen. Um die deutschen Antragsteller im Falle eines positiven Bescheides fördern zu können, benötigt PtJ von jedem dieser Antragsteller einen Förderantrag (AZK, AZA, AZAP) entsprechend der Richtlinien des BMBF.
Die Einreichung der Förderanträge erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über easy-Online. Das elektronische Formularsystem führt durch die einzelnen Schritte der Einreichung. Der Antrag muss anschließend unterschrieben und postalisch an PtJ gesendet werden. Bitte beachten: Der Vollantrag, der über das LEAP-RE Electronic Submission System eingereicht wird, muss dem Antrag als Anhang beigefügt werden. Dieses Dokument muss nicht übersetzt werden. Die Vorhabenbeschreibung kann in englischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. In jedem Fall ist aber ein Abstract in deutscher Sprache voranzustellen.
PtJ stellt im Download-Bereich Dokumente zur Verfügung, die als Vorlagen zur Antragstellung dienen sollen. Diese Dokumente müssen jedoch nicht verpflichtend genutzt werden. Zudem berät PtJ gerne auch persönlich bei der Antragstellung (siehe Ansprechpartner/in).
Welche Fristen gelten?
Die Frist für die Einreichung eines Vollantrages über das LEAP-RE Electronic Submission System ist Januar 2023. Der zuvor kommunizierte Stichtag für die Einreichungsfrist Donnerstag, 12. Januar 2023 (17:00:00 CET) wurde auf Freitag, 27. Januar 2023 (17:00:00 CET) verschoben.
Bis Ende März 2023 werden diejenigen Antragsteller benachrichtigt, die einen Zuschlag erhalten und vorbehaltlich erfolgreicher nationaler Antragsprüfung und Bewilligung gefördert werden. Die Projektlaufzeit soll spätestens zum 1. Juli 2023 beginnen.
Die Anträge der deutschen Antragsteller müssen spätestens bis zum 15. Mai 2023 eingereicht werden.
Nützliche Dokumente zur Antragstellung
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