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Förderaufruf des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen der Bayerischen Therapiestrategie zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie (Förderaufruf „BayTherapie2020“)

eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEul) zu fördern, die zur Erforschung und Entwicklung von Medikamenten und Therapeutika beitragen, mit welchen sich potentiell lebensbedrohliche Erkrankungen, die das SARS-CoV-2-Virus hervorruft, behandeln lassen. Das StMWi ruft daher dazu auf, Förderprojekte bis spätestens 31. Januar 2021 vorzuschlagen.

Für diese Fördermaßnahme stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bis zu 50 Millionen Euro bereit. Es wird beabsichtigt, ca. zehn Vorhaben zu fördern. Bevorzugt werden Vorhaben, die das Potential haben, noch während der COVID-19 Pandemie Wirkung zu entfalten. Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten.

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bayern. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern sind ebenfalls zuwendungsberechtigt, sofern sie im Verbund mit einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft das FuEuI-Vorhaben durchführen. Die Förderung von ausschließlich wissenschaftlichen Einrichtungen ist ausgeschlossen. Zudem muss das Vorhaben in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können wirtschaftsgeführte innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur pharmazeutischen Wirkstoffentwicklungen bis einschließlich der klinischen Phasen I bis III. Ziel der Vorhaben sollte es sein, neue Therapieoptionen zur Behandlung der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 induzierten Infektionserkrankung zu erschließen. Im Fokus stehen hierbei FuEuI-Ansätze der modernen Biotechnologie. Besonders aussichtsreiche FuEuI-Ansätze zur Entwicklung von Therapieverfahren ohne oder mit nur geringem bio- und gentechnologischem Bezug können im Ausnahmefall gefördert werden. Dabei sollen einerseits komplett neue Wirkstoffe entwickelt werden, zum anderen kann auch auf bereits bestehenden Wirkstoffen (z.B. Medikamente, die zur Behandlung weiterer viraler Erkrankungen bereits zugelassen sind) aufgebaut werden.

Die Förderung umschließt Vorhaben der industriellen Forschung und experimenteller Entwicklung inklusive vorklinischer und klinischer Studien bis einschließlich zur Studienphase III. FuEuI-Vorhaben zur Entwicklung der Herstellungsverfahren für innovative Therapeutika einschließlich der für die klinischen Studien benötigten Substanzen und Materialien sind ebenfalls Gegenstand der Förderung.

Wie wird gefördert?

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich zunächst eine Projektskizze vorzulegen. Die Skizze ist nach einer vorgegebenen Gliederung zu erstellen (Anhang A des Förderaufrufs, siehe Downloads), zudem ist Anhang B (siehe Downloads) auszufüllen. Die Skizze ist als elektronische Version (pdf-Format) per E-Mail (ptj-bio-bayern@fz-juelich.de) beim leitenden Projektträger Jülich unter Angabe der o. a. Kennung „BayTherapie2020“ einzureichen.

Einreichungsfrist zur Vorlage der Projektskizzen ist der 31. Januar 2021.

Skizzeneinreicher, deren Skizzen positiv bewertet und ausgewählt wurden, werden in der zweiten Verfahrensstufe zur Vorlage formaler Förderanträge aufgefordert. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördermittelgeber.

Weitere Informationen sind dem Förderaufruf und den Richtlinien zur Durchführung des jeweiligen Förderprogramms (BayVFP, BayTP+, BayTOU) zu entnehmen.

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