Innovative Vorhaben für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050
Die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ ist mit Veröffentlichung der Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung in dieses integriert worden. In Abschnitt „3.1.5 Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“ der Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm finden Sie die aktuellen Förderbedingungen.
Informationen zur Förderbekanntmachung des BMWi im 7. Energieforschungsprogramm
Die Bundesregierung hat am 18. November 2015 die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) verabschiedet und dabei das Ziel ihres Energiekonzepts zugrunde gelegt, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Hierfür soll der nicht erneuerbare Primärenergiebedarf durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden.
Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann, brauchen wir überzeugende Praxisbeispiele, wie wir mit Lösungsansätzen von heute bereits die Gebäude und Quartiere von morgen realisieren können. Zu den von der ESG vorgesehenen Maßnahmen gehört die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050 – Innovative Vorhaben für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050“. Damit unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Leuchtturmprojekte, die zeigen wie mit verfügbaren, aber noch nicht am Markt etablierten Technologien und Konzepten Gebäude und Quartiere entstehen, die mit den energetischen Ansprüchen des Jahres 2050 kompatibel sind.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigung für Innovationsprojekte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen. Die Anstragsteller müssen außerdem über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Antragsberechtigung für Transformationsprojekte
Antragsberechtigt sind juristische Personen, Bau- und/oder Liegenschaftsbetriebe der Bundesländer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Standortgemeinschaften und Personengesellschaften. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Die Initiative fußt auf zwei Förderansätzen: „Innovationsprojekte“ und „Transformationsprojekte“.
1) „Innovationsprojekte“ dienen der Vorbereitung der Markteinführung bereits weitgehend entwickelter Technologien und Verfahren, die zum Ziel nahezu klimaneutraler Gebäude und Quartiere entscheidend beitragen können. Sie weisen einen eher geringen Forschungsanteil auf und richten sich vorrangig an Industrie und Unternehmen, zusätzlich an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben sowohl im Bereich technologischer als auch nicht-technologischer Innovationen.
2) „Transformationsprojekte“ demonstrieren Pilotumsetzungen nahezu klimaneutraler Gebäude und Quartiere. Mit ihnen sollen ambitionierte Lösungsansätze in den Bereichen Neubau und Sanierung konzeptionell erarbeitet und beispielhaft umgesetzt werden. Gefördert werden dabei auch investive Energieeffizienzmaßnahmen mit besonderem Modellcharakter. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümerstandortgemeinschaften. Die Berechnungsgrundlagen der zuwendungsfähigen Kosten wurden überarbeitet, so dass nun unter besonderen Umständen die gesamte Energieeffizienzinvestition zuwendungsfähig ist.
Wie wird gefördert?
In beiden Förderansätzen wird ein zweistufiges Verfahren genutzt, bei dem zunächst eine Skizze eingereicht wird. Nach Begutachtung und Zustimmung muss die Einreichung eines Antrags erfolgen, der die Basis für eine Zuwendung ist. Projektvorschläge für Vorhaben von bis zu fünf Jahren Laufzeit können noch bis zum 31. Dezember 2018 ständig eingereicht werden und werden rollierend begutachtet und beschieden. Ausführliche Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen und zum Verfahren enthält die Förderbekanntmachung, eine Zusammenfassung gibt das Dokument „Hinweise für Skizzeneinreicher“.
Zusätzlich zur Förderung von Innovations- und Transformationsprojekten werden unter der Förderinitiative EnEff.Gebäude.2050 über den Projektträger Jülich (PtJ) Ideenwettbewerbe ausgelobt, die besonders aussichtsreiche Konzeptentwicklungen prämieren.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz