Forschungsinitiative Energiespeicher
Energiespeicher umfassen ein breites Technologie- und Anwendungsspektrum. Zudem weisen die technologischen Entwicklungen eine hohe Heterogenität auf. Um Impulse für die weitere Forschung und Entwicklung der verschiedenen Energiespeichertechnologien zu setzen, hat die Bundesregierung 2011 die Forschungsinitiative Energiespeicher ins Leben gerufen. An der ressortübergreifenden Initiative sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie bis zur Bundestagswahl 2013 auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beteiligt. Ziel ist es, eine große Bandbreite von Speichertechnologien für Strom, Wärme und andere Energieträger weiter zu entwickeln. Die Fördermittel stammen überwiegend aus dem Energie- und Klimafonds. Insgesamt fördert die Bundesregierung mit der Forschungsinitiative 282 Projekte im Bereich Energiespeicher.
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von Energiespeichertechnologien
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Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Die Förderung zielt vorwiegend auf industriegeführte Verbundprojekte und auf Vorhaben ab, die überwiegend oder ausschließlich von Forschungseinrichtungen und Universitäten durchgeführt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung gewährt werden.
Fördervoraussetzungen
Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen für eine Förderung innerhalb der Initiative ist abgelaufen.
Was wird gefördert?
Die „Strategische Förderinitiative Energiespeicher“ wählt bewusst einen breiten Ansatz und schließt im Grundsatz keine Technologieentwicklung aus. Die Förderung umfasst alle Formen der Energiespeicher, die man als aussichtsreich für den Einsatz in dem künftigen Energiever sorgungssystem Deutschlands einstufen kann, vorrangig sollen stationäre Anwendungen thematisiert werden. Mobile Speicher können behandelt werden, wo sinnvolle Überschneidungen zu stationären Anwendungen bestehen. Gefördert werden können Projekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung, der anwendungsnahen Forschung und Demonstrationsvorhaben. Auch systemanalytische Arbeiten, die für die Entwicklung strategischer Überlegungen sowie den praktischen Einsatz von Energiespeichern im Energiesystem wichtig sind, können gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden auf dem Weg der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Je nach Anwendungsnähe der geplanten Forschungs- und Entwick lungsarbeiten beträgt die Förder quote bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungs fähigen projektbezogenen Kosten). Die Förderquote kann je nach Anwendungsnähe der geplanten Forschungs- und Entwick lungs arbeiten und Struktur der Zusammenarbeit bis zu 100 Prozent betragen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwen dungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, ausge nommen sind die Verbünde der Grundlagenforschung, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 Prozent an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Gegebenenfalls zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.
Weitere Informationen zur Initiative
Das BMWi fördert das Thema Stromspeicher als Förderlinie in seiner aktuellen Förderbekanntmachung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“.
Publikationen
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