CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen
Die Fördermaßnahme „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ fördert internationale Partnerschaften im Klima-, Umwelt- und Energiebereich. Sie bündelt erstmals die wirtschaftsorientierten internationalen Forschungsaktivitäten im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA³).
Im Fokus von CLIENT II steht die Förderung nachfrageorientierter Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationen mit Partnern in ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern. Das Ziel ist, für konkrete Herausforderungen im Partnerland innovative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln und zu implementieren. CLIENT II soll zusätzlich einen Beitrag dazu leisten, durch die Unterstützung der Kooperation mit entsprechenden Partnerländern Bildung, Forschung und Innovation in Deutschland zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu unterstützen.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung und gegebenenfalls Verbundkoordination durch KMU wird ausdrücklich begrüßt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Was wird gefördert?
Im Zentrum der Fördermaßnahme CLIENT II steht die Durchführung anwendungsorientierter Verbundforschungsvorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Technologien, Produkten, Dienstleistungen und Systemlösungen, die speziell an die Partnerländer angepasst sind und zur Bewältigung entsprechender Herausforderungen vor Ort beitragen. Es sollen damit neue Marktpotenziale für exportorientierte innovative deutsche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – erschlossen werden. Deutschland nimmt durch die Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern bei Forschung und Entwicklung auch seine internationale Verantwortung bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wahr.
Prioritäre Themenbereiche sind:
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Wassermanagement
- Klimaschutz/Energieeffizienz
- Anpassung an den Klimawandel
- Landmanagement
- Nachhaltige Energiesysteme
- Naturrisiken
Themenübergreifende Verbundprojekte, die mehrere der o. g. Themenschwerpunkte und Schnittstellen zwischen den Schwerpunktthemen adressieren, sind ausdrücklich erwünscht. Die angestrebten Projekte sollen wirkungsvolle Impulse geben, um die Umweltbelastungen in den Partnerländern zu reduzieren, natürliche Ressourcen intelligent und schonend zu nutzen, alle Bevölkerungsschichten mit sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie zu versorgen und einen Beitrag zum globalen Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel und Naturrisiken zu leisten. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so wichtig sein, dass Lösungsoptionen eine starke Hebelwirkung vor Ort erzielen und auf vergleichbare Gegebenheiten in anderen Regionen ausstrahlen. Zur Vorbereitung von FuE-Verbundprojekten können auch Definitionsprojekte gefördert werden. Als flankierende Maßnahmen werden zudem Vernetzungs- und Transferaktivitäten gefördert.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HGF – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Die Verbundvorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren (ohne eine gegebenenfalls anschließende Transferphase), die vorgeschalteten Definitionsprojekte eine Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten.
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