CO₂Plus - Stoffliche Nutzung von CO₂ zur Verbreiterung der Rohstoffbasis
Die Förderrichtlinie „CO2Plus - Stoffliche Nutzung von CO2 zur Verbreiterung der Rohstoffbasis“ ist eine Konkretisierung der Neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung im Rahmen der prioritären Zukunftsaufgabe „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“. Die Fördermaßnahme ist Teil der Leitinitiative „Green Economy“ im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Ziel der Förderung ist, die Rohstoffbasis der Chemischen Industrie durch die stoffliche Nutzung von CO2 zu verbreitern und so zu einer nachhaltigen Sicherung alternativer Kohlenstoffquellen beizutragen sowie die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern. Eine systemische Betrachtungsweise und interdisziplinäre Zusammenarbeit wird erwartet.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Es werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Was wird gefördert?
Prioritäre Themen sind z. B.:
Erhöhung der Rohstoffproduktivität durch (direkten oder indirekten) Einbau von CO2 in die Wertschöpfungskette
- Polymere
- C1-Basischemikalien und Folgeprodukte
Einkopplung regenerativer Energie zur direkten Nutzung von CO2 in der Produktion chemischer Substanzen
- Direkte elektrochemische Umwandlung von CO2
- Photokatalytische Umwandlung von CO2
Effiziente CO2-Abtrennung
- Abtrennung aus der Atmosphäre
- Abtrennung aus Industrieanlagen (z. B. Stahl- und Zementwerke, Chemieanlagen)
- Abtrennung aus Biogasanlagen
Steigerung der Akzeptanz für die Verwendung von CO2 als Rohstoff
Wissenschaftliche Stoffstromanalyse der stofflichen CO2-Nutzung mit Erstellung einer Roadmap
Als flankierende Maßnahmen sollen die Akzeptanzforschung zur stofflichen Nutzung von CO2 sowie ein Integrations- und Transferprojekt unterstützt werden.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Zeitraum
Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.
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