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ERA-MIN 3 – Designkonzepte und Technologien für die Schließung von Kreisläufen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Richtlinie zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Designkonzepte und Technologien für die Schließung von Kreisläufen (ERA-MIN 2021)“ ist die aktuelle Förderbekanntmachung des BMBF im Rahmen des ERA-Nets ERA-MIN. Das ERA-Net ERA-MIN ist eine gemeinsame Initiative von über 20 Partnerinnen und Partnern aus mehreren europäischen und außereuropäischen Ländern bzw. Regionen.

Es befindet sich aktuell in seiner dritten Phase (ERA-MIN3: 2020-2025) und baut auf den vorangegangen ERA-Nets ERA-MIN 2 (2016-2022) und ERA-MIN (2011-2015) auf. Für diese ERA-Net-Fördermaßnahme wurden von den beteiligten 25 Förderorganisationen ein gemeinsamer transnationaler Ausschreibungstext und begleitende Dokumente verfasst. Diese stehen auf ERA-MIN-Webseite zum Download zur Verfügung. Für die Förderung der Teilprojekte in den beteiligten Ländern bzw. Regionen gelten die jeweiligen nationalen/regionalen Richtlinien, die zeitgleich mit dem gemeinsamen transnationalen Ausschreibungstext veröffentlicht werden.

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartnerinnen oder -partner aus mindestens drei an dieser Ausschreibung beteiligten europäischen Ländern aktiv teilnehmen müssen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen und Länder, Verbände, gesellschaftliche Organisationen) in Deutschland verlangt. Im Sinne der Zielerreichung ist eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung, je nach Ausrichtung des Projektes, z.B. von Zuliefernden und Anwendenden essenziell. Konsortien mit deutscher Beteiligung soll daher immer mindestens ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland als Verbundpartner angehören.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen anwendungsorientierter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich die Schließung von Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen zum Ziel setzen. Die Förderung verknüpft dabei diese Zielstellung mit der Bereitstellung der dafür erforderlichen Designkonzepte und Geschäftsmodelle. Sie konzentriert sich dabei auf Innovationen auf dem Gebiet der Schließung von Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen für Metalle und mineralische Stoffe. Vor diesem Hintergrund werden anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, innerhalb von drei Themenbereichen gefördert. Die Forschungsvorhaben sollten mindestens einem dieser Themenbereiche zuzuordnen sein. Im Sinne eines systemischen Ansatzes wird jedoch ein themenübergreifender Ansatz begrüßt, der mehrere Bereiche des Wertschöpfungskreislaufs von Produkten und Rohstoffen adressiert:

  • Innovatives Produktdesign für die Schließung von Produkt-, Material und Stoffkreisläufen (entsprechend Topic 2 „Circular Design“ der transnationalen Bekanntmachung)
  • Technologien zur Schließung von Produkt-, Material und Stoffkreisläufen nach dem Ende der Lebensdauer von Produkten (entsprechend Topic 4 „Recycling and Re-use of End-of-Life-Products“ der transnationalen Bekanntmachung)
  • Innovative Geschäftsmodelle für die Kreislaufwirtschaft (entsprechend Topic 5.1 „New business models (implementing circular economy aspects)“ der transnationalen Bekanntmachung)

Bei der Schließung von Wertschöpfungskreisläufen kommt der Einbeziehung von nicht-technologischen Fragestellungen (z.B. Umweltauswirkungen, soziale Akzeptanz) eine wichtige Rolle zu. So kann z.B. die Vermarktung innovativer Produkte aus gebrauchten Produkten oder Komponenten bzw. aus Recyclingmaterialien auf wirtschaftliche, regulatorische oder Akzeptanzprobleme stoßen. Eine Einbindung nicht-technologischer Fragestellungen (entsprechend Topic 5 „Cross-cutting topics“ der transnationalen Bekanntmachung) in die genannten Themenschwerpunkte wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.

Die detaillierte Beschreibung der Themen ist auf der ERA-MIN-Website zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen. Die Förderrichtlinie ergänzt die laufenden nationalen Fördermaßnahmen ReziProK und ReMin des BMBF im Bereich der Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Kommunen sind i.d.R. die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht.

Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Ansprechpartner/-in


Dr. Holger Grünewald
+49 030 20199-3183

Dr. Florian Selge
+49 030 20199-3494

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