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Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit der Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach Rohstoffen und gleichzeitig großen Mengen an anfallenden mineralischen Abfällen in Form von Baurestmassen. Die erweiterte Nutzung hochwertiger Sekundärrohstoffe aus den anfallenden Baurestmassen, aber auch aus Schlacken metallurgischer Anlagen, Stäuben und Aschen aus Müllverbrennungs- und Ersatzbrennstoff-Rostaschen sowie bergbaulichen Rückständen kann einen erheblichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und einen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bauwirtschaft mit mineralischen Rohstoffen leisten.

Es sind in allen Phasen des Wertschöpfungskreislaufs neue Ansätze zu erforschen, die einen Beitrag zur Erhöhung der Rohstoffproduktivität, z. B. durch die Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und Bauteilen leisten. Das umfasst u. a. bereits in der Planungsphase den Einsatz von leicht demontierbaren Komponenten, die flexibel an sich ändernde Nutzungsansprüche angepasst werden können oder die Vermeidung bzw. Substitution von Baustoffen, die eine spätere Wiederverwendung oder ein Recycling erschweren.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung usw.) in Deutschland verlangt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Prozesse, die einen Beitrag zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft und zur Schließung mineralischer Stoffkreisläufe leisten. Verbundvorhaben im Bereich der angewandten und industriellen Forschung, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, sollen von den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen werden. Eine interdisziplinäre und systemische Betrachtungsweise im Sinne der Nachhaltigkeit wird erwartet. Der sozioökonomische Kontext ist zu berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ferner eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt.

Förderthemen:

  • Bauen in der Kreislaufwirtschaft: Neue Designkonzepte und innovative Bauprodukte
  • Verwertung von mineralischen Stoffströmen: Baurestmassen, bergbauliche Rückstände, Aschen, Stäube, ­Schlacken
  • Darüber hinaus wird ein Vernetzungs- und Transfervorhaben gefördert.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HGF – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

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