03EMI0/1/2 - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur - Aufrufe 2015 und 2016
Unterlagen und Informationen zu den Förderaufrufen von Juli 2015 sowie März und November 2016
Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben, deren Förderkennzeichen mit 03EMI0xx/03EMI1xx bzw. 03EMI2xx beginnen.
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung der beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wann/wie oft muss abgerechnet werden?
Sobald Fahrzeuge beziehungsweise Ladesäulen beschafft wurden, sollten diese schnellstmöglich abgerechnet werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abrechnung.
2. Wann kann der Abruf spätestens erfolgen?
Die letzte Zahlungsanforderung sollte Ende des Jahres - im November - gestellt werden, da die Bundeskasse in der Regel Anfang Dezember schließt.
3. Welche Möglichkeiten zum Mittelabruf gibt es?
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:
i. Zahlungsanforderung (laufend)
ii. Zwischennachweis bei ANBest-P (jährlich zum 30. April)
iii. Verwendungsnachweis (spätestens zwölf Monate nach Laufzeitende)
4. Wo sind die Formulare zu finden?
- Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Die Formulare werden über profi-Online abgerufen und sind parallel postalisch einzureichen.
- Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.
5. Welche Belege sind den Formularen beizufügen?
Der Zahlungsanforderung sind folgende Belege beizufügen:
- Fahrzeuge: Kopie der Rechnung vom E-Fahrzeug sowie möglichst auch vom Referenzfahrzeug*
- Sonderfahrzeuge: Rechnungen vom E-Fahrzeug und Referenzfahrzeug
- Ladeinfrastruktur: Rechnung
*Sollte ein anderes Fahrzeug beschafft werden, als ursprünglich bewilligt wurde, muss ebenfalls ein Referenzangebot eingereicht werden, damit die Förderung berechnet werden kann. Bei bereits bewilligten Fahrzeugen wird sonst das alte Referenzangebot herangezogen.
6. Wann wird die Zahlung angewiesen und gibt es eine Mitteilung?
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
7. Wie wird bei Abweichungen von der angeforderten Summe zum ausgezahlten Betrag verfahren?
Sofern es Abweichungen gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
Nach Vorlage der Rechnungen erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage der Belege.
8. Wann sollte eine Mittelverschiebung beantragt werden?
Die eingestellten Haushaltsmittel (siehe Zuwendungsbescheid) sollten im geplanten Jahr möglichst in Anspruch genommen werden. Sobald sich bei der Beschaffung abzeichnet, dass dies nicht möglich sein wird, muss dies dem Projektträger schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anträge auf Mittelverschiebung sind schriftlich per Post inklusive einer kurzen Begründung beim Projektträger einzureichen und stehen unter der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in den Folgejahren. Sollte der Mittelverschiebung zugestimmt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Änderungsbescheid.
Sollten Mittel gänzlich nicht mehr benötigt werden, bitten wir ebenso um sehr zeitnahe Mitteilung, damit gegebenenfalls andere Vorhaben gefördert werden können.
9. Wie berechnet sich der Auszahlungsbetrag (förderfähige Ausgaben/Beispiele)?
Die Investitionsmehrausgaben zwischen E-Fahrzeug und Vergleichsfahrzeug wurden im Vorfeld durch den Fördermittelgeber ermittelt und im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Analog wird für gängige Ladeinfrastruktur verfahren.
Nach Vorlage der Fahrzeug-/LIS-Belege erfolgt eine Nachberechnung.
Beispiel für ein Unternehmen (Förderquote 40 Prozent):
- Kaufpreis für ein E-Fahrzeug: 10.000 Euro
- Kaufpreis für ein Referenzfahrzeug: 5.000 Euro
- Förderfähige / Zuwendungsfähige Ausgaben = Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen: 5.000 Euro
- Berechnung der zu enthaltenden Bundesmittel (Fördersumme): 5.000 Euro x 40 Prozent Förderquote
- Auszahlung von: 2.000 Euro (die restlichen 3.000 Euro gelten als Eigenanteil)
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