03EMI5 - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur - Aufruf 06/ 2022
Unterlagen und Informationen zum Förderaufruf 06/2022
Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben, deren Förderkennzeichen mit 03EMI5xx beginnen.
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung der beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wann/wie oft muss abgerechnet werden?
Sobald Fahrzeuge beziehungsweise Ladesäulen beschafft wurden, sollten diese schnellstmöglich abgerechnet werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abrechnung.
2. Wann kann der Abruf spätestens erfolgen?
Die letzte Zahlungsanforderung sollte Ende des Jahres - im November - gestellt werden, da die Bundeskasse in der Regel Anfang Dezember schließt.
3. Welche Möglichkeiten zum Mittelabruf gibt es?
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:
i. Zahlungsanforderung (laufend)
ii. Verwendungsnachweis (spätestens drei Monate nach Laufzeitende)
4. Wo sind die Formulare zu finden?
Die Formulare Zahlungsanforderung und Verwendungsnachweis sind über profi-Online abzurufen und sind parallel postalisch einzureichen.
Die Formulare Schlussbericht und Belegliste werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt (siehe rechts Downloads) und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.
5. Welche Belege sind den Formularen beizufügen?
Der Zahlungsanforderung sind folgende Belege beizufügen:
- Fahrzeuge: Kopien der Zulassungsbescheinigungen (keine Rechnungen)
- Sonderfahrzeuge: Rechnungen vom Fahrzeug und Referenzfahrzeug
- Ladeinfrastruktur: Inbetriebnahme-/Abnahmeprotokolle, aus welchem der Typ der Ladeinfrastruktur hervorgeht
6. Wann wird die Zahlung angewiesen und gibt es eine Mitteilung?
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
7. Wie wird bei Abweichungen von der angeforderten Summe zum ausgezahlten Betrag verfahren?
Sofern es Abweichungen gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
Bei beantragten Fahrzeugsegmenten erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage des tatsächlich beschafften Fahrzeugs. Die Pauschalen der jeweiligen Fahrzeuge können Sie der Tabelle „Ermittlung förderfähiger Ausgaben“ entnehmen.
8. Wann sollte eine Mittelverschiebung beantragt werden?
Die eingestellten Haushaltsmittel (siehe Zuwendungsbescheid) sollten im geplanten Jahr möglichst in Anspruch genommen werden. Sobald sich bei der Beschaffung abzeichnet, dass dies nicht möglich sein wird, muss dies dem Projektträger schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anträge auf Mittelverschiebung sind schriftlich per Post inklusive einer kurzen Begründung beim Projektträger einzureichen und stehen unter der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in den Folgejahren. Sollte der Mittelverschiebung zugestimmt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Änderungsbescheid.
Sollten Mittel gänzlich nicht mehr benötigt werden, bitten wir ebenso um sehr zeitnahe Mitteilung, damit gegebenenfalls andere Vorhaben gefördert werden können.
9. Wie berechnet sich der Auszahlungsbetrag (förderfähige Ausgaben/Beispiele)?
Die Listenpreise für E-Fahrzeug und Vergleichsfahrzeug werden im Vorfeld des Aufrufes durch den Fördermittelgeber ermittelt. Mit dem Förderaufruf werden daraus die Investitionsmehrausgaben als Pauschalen festgelegt (Ausnahme: Busse, LKW, Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge ohne verfügbare Preislisten).
Analog wird für gängige Ladeinfrastruktur verfahren; auch hier sind Pauschalwerte vorgegeben.
Diese Pauschalwerte gelten für Antragstellung und für die spätere Abrechnung, es erfolgt keine Nachberechnung. Bei der Auswahl von Fahrzeugsegmenten im Antrag erfolgt eine Festlegung der Pauschale auf Grundlage des tatsächlich beschafften Fahrzeugs, genau so, als wäre dieses bereits bei der Antragstellung ausgewählt worden. Die Tabelle zur "Ermittlung der förderfähigen Ausgaben" ist immer auf den jeweiligen Aufruf bezogen.
Beispiel für eine Kommune (Förderquote 90 Prozent):
- Kaufpreis für ein E-Fahrzeug: 20.000 Euro
- Kaufpreis für ein Referenzfahrzeug: 10.000 Euro
- Förderfähige/Zuwendungsfähige Ausgaben = Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen: 10.000 Euro
- Berechnung der zu enthaltenden Bundesmittel (Fördersumme): 10.000 Euro x 90 Prozent Förderquote
- Auszahlung von: 9.000 Euro (die restlichen 1000 Euro gelten als Eigenanteil)
10. Ist eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln zugelassen (Stichwort: Doppelförderung)?
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Herstellerrabatte sind so weit wie möglich in Anspruch zu nehmen. Bei Förderung über Investitionsmehrausgaben-pauschalen hat das keinen Einfluss auf die Förderhöhe.
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Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist unzulässig.
- Eine Kumulierung mit weiteren staatlichen Fördermitteln (z.B. Landesförderungen) ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist eine Kumulierung von Fördermitteln gemäß Art. 8 Nr. 3a AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission).
- Kumulative Förderung gemäß Art. 8 Nr. 3a AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission): Sofern sich eine zusätzliche Förderung auf einen anderen „Fördergegenstand“ als die Mehrkosten durch den Elektroantrieb bezieht, kann diese kombiniert werden. Dies ist z. B. möglich, wenn eine Förderung für einen Abbiegeassistenten in Anspruch genommen wird. Bei uns wären weiterhin die Mehrkosten des E-Antriebs förderfähig. In diesen Fällen wird keine Anrechnung der weiteren Förderung vorgenommen. Sollten Sie eine derartige Kombination zweier Förderungen in Betracht ziehen, informieren Sie sich bitte vorab per E-Mail beim Projektträger Jülich: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz