03EMIS0/1 - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur - Aufrufe im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020"
Unterlagen und Informationen zu den Förderaufrufen von Dezember 2017 und März 2019 im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020
Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben, deren Förderkennzeichen mit 03EMIS0xx beziehungsweise 03EMIS1xx beginnen.
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung der beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wann/wie oft muss abgerechnet werden?
Sobald Fahrzeuge beziehungsweise Ladesäulen beschafft wurden, sollten diese schnellstmöglich abgerechnet werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abrechnung.
2. Wann kann der Abruf spätestens erfolgen?
Die letzte Zahlungsanforderung sollte Ende des Jahres - im November - gestellt werden, da die Bundeskasse in der Regel Anfang Dezember schließt.
3. Welche Möglichkeiten zum Mittelabruf gibt es?
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:
i. Zahlungsanforderung (laufend)
ii. Zwischennachweis bei ANBest-P (jährlich zum 30. April)
iii. Verwendungsnachweis (spätestens drei Monate nach Laufzeitende)
4. Wo sind die Formulare zu finden?
- Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Die Formulare werden über profi-Online abgerufen und sind parallel postalisch einzureichen.
- Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.
5. Welche Belege sind den Formularen beizufügen?
Der Zahlungsanforderung sind folgende Belege beizufügen:
- Fahrzeuge: Kopien der Zulassungsbescheinigungen (keine Rechnungen)
- Sonderfahrzeuge: Rechnungen vom Fahrzeug und Referenzfahrzeug
- Ladeinfrastruktur: Inbetriebnahme-/Abnahmeprotokolle, aus welchem der Typ der Ladeinfrastruktur hervorgeht
6. Wann wird die Zahlung angewiesen und gibt es eine Mitteilung?
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
7. Wie wird bei Abweichungen von der angeforderten Summe zum ausgezahlten Betrag verfahren?
Sofern es Abweichungen gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
Bei beantragten Fahrzeugsegmenten erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage des tatsächlich beschafften Fahrzeugs. Die Pauschalen der jeweiligen Fahrzeuge können Sie der Tabelle „Ermittlung förderfähiger Ausgaben“ entnehmen.
8. Wann sollte eine Mittelverschiebung beantragt werden?
Die eingestellten Haushaltsmittel (siehe Zuwendungsbescheid) sollten im geplanten Jahr möglichst in Anspruch genommen werden. Sobald sich bei der Beschaffung abzeichnet, dass dies nicht möglich sein wird, muss dies dem Projektträger schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anträge auf Mittelverschiebung sind schriftlich per Post inklusive einer kurzen Begründung beim Projektträger einzureichen und stehen unter der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in den Folgejahren. Sollte der Mittelverschiebung zugestimmt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Änderungsbescheid.
Sollten Mittel gänzlich nicht mehr benötigt werden, bitten wir ebenso um sehr zeitnahe Mitteilung, damit gegebenenfalls andere Vorhaben gefördert werden können.
9. Wie berechnet sich der Auszahlungsbetrag (förderfähige Ausgaben/Beispiele)?
Die Listenpreise für E-Fahrzeug und Vergleichsfahrzeug werden im Vorfeld des Aufrufes durch den Fördermittelgeber ermittelt. Mit dem Förderaufruf werden daraus die Investitionsmehrausgaben als Pauschalen festgelegt (Ausnahme: Busse, LKW, Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge ohne verfügbare Preislisten).
Analog wird für gängige Ladeinfrastruktur verfahren; auch hier sind Pauschalwerte vorgegeben.
Diese Pauschalwerte gelten für Antragstellung und für die spätere Abrechnung, es erfolgt keine Nachberechnung. Bei der Auswahl von Fahrzeugsegmenten im Antrag erfolgt eine Festlegung der Pauschale auf Grundlage des tatsächlich beschafften Fahrzeugs, genau so, als wäre dieses bereits bei der Antragstellung ausgewählt worden. Die Tabelle zur „Ermittlung der förderfähigen Ausgaben“ ist immer auf den jeweiligen Aufruf bezogen.
Beispiel für ein Unternehmen (Förderquote 40 Prozent):
- Kaufpreis für ein E-Fahrzeug: 10.000 Euro
- Kaufpreis für ein Referenzfahrzeug: 5.000 Euro
- Förderfähige/Zuwendungsfähige Ausgaben = Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen: 5.000 Euro
- Berechnung der zu enthaltenden Bundesmittel (Fördersumme): 5.000 Euro x 40 Prozent Förderquote
- Auszahlung von: 2.000 Euro (die restlichen 3.000 Euro gelten als Eigenanteil)
Beispiel für ein mittleres Unternehmen, das die BAFA-Innovationsprämie (bzw. Umweltbonus)* in Anspruch nimmt (Förderquote 50 Prozent)
(*Bei einer Beantragung des BaFa-Umweltbonus im Zeitraum vom 8. Juli 2020 - 15. November 2020 darf keine weitere Förderung in Anspruch genommen werden, ab dem 16. November 2020 muss der Bafa-Umweltbonus vor Auszahlung der BMBD-Förderung beantragt werden.):
- Kaufpreis für ein E-Fahrzeug: 30.000 Euro
- Kaufpreis für ein Referenzfahrzeug: 20.000 Euro
- Förderfähige/Zuwendungsfähige Ausgaben = Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen: 10.000 Euro
- Abzüglich des Bundesanteils des Umweltbonus**: - 6.000 Euro
(**Der Umweltbonus ist nur dann abzuziehen, wenn der Zuwendungsempfänger des BaFa-Bonus und der BMDV-Förderung identisch sind) - Förderfähige Ausgaben: 4.000 Euro
- Berechnung der zu enthaltenden Bundesmittel (Fördersumme): 4.000 Euro x 50 Prozent Förderquote
Auszahlung in Höhe von: 2.000 Euro (die restlichen Mittel gelten als Eigenanteil).
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