Elektromobilitätskonzepte - laufende Vorhaben
Unterlagen und Informationen zu den Förderaufrufen für Elektromobilitätskonzepte von 2015 bis 2021
Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben mit den Förderkennzeichen beginnend mit:
- 03EMK0xx
- 03EMK1xx
- 03EMK2xx
- 03EMK3xx
- 03EMK4xx
- 03EMK5xx
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads. Im Rahmen des Aufrufs 03EMK5 soll das CO2-Einsparpotential rechnerisch ermittelt werden. Alle Informationen sowie das Berechnungstool finden Sie hier: www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/konzepte-laufend/co2
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abrechnung von Vorhaben (FAQ)
1. Wann/wie oft muss abgerechnet werden?
Sobald das Elektromobilitätskonzept fertig erststellt ist, sollte umgehend abgerechnet werden.
Es können auch Teilrechnungen abgerechnet werden, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Eine Teilrechnung kann für einzelnen Leistungen, aber auch für mehrere einzelne Posten gestellt werden. Wichtig für die Teilrechnung ist, dass diese Leistungen (Arbeitsschritte) bereits erbracht und beglichen worden sind. Rechnungen sind vorzulegen.
2. Wann kann der Abruf spätestens erfolgen?
Die letzte Zahlungsanforderung sollte Ende des Jahres - im November - gestellt werden, da die Bundeskasse in der Regel Anfang Dezember schließt.
3. Welche Möglichkeiten zum Mittelabruf gibt es?
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:
1. Zahlungsanforderung (laufend - für Teilabrechnungen)
2. Verwendungsnachweis.
(3. sofern im Vorhaben vorgesehen: Zwischennachweis bei ANBest-P [jährlich zum 30. April])
4. Wo sind die Formulare zu finden?
Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis
- Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Diese Formulare werden über profi-Online abgerufen und sind parallel postalisch einzureichen.
- Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.
Schlussbericht
- Dieser kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
5. Welche Belege sind den Formularen beizufügen?
Der Zahlungsanforderung sind alle Belege (Rechnungen) des beauftragten Dienstleisters für das Erstellen des Elektromobilitätskonzepts beizufügen.
Sofern eine Dienstreise nach Berlin zur Begleitforschung erfolgt ist, sind die Rechnungen dazu ebenso einzureichen.
6. Wann wird die Zahlung angewiesen und gibt es eine Mitteilung?
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
7. Wie wird bei Differenzen zwischen der angeforderten Summe zum ausgezahlten Betrag verfahren?
Sofern es eine Differenz gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
8. Wann sollte eine Mittelverschiebung beantragt werden?
Die eingestellten Haushaltsmittel (siehe Zuwendungsbescheid) sollten im geplanten Jahr möglichst in Anspruch genommen werden. Sobald sich bei der Beschaffung abzeichnet, dass dies nicht möglich sein wird, muss dies dem Projektträger schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anträge auf Mittelverschiebung sind schriftlich per Post inklusive einer kurzen Begründung beim Projektträger einzureichen und stehen unter der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in den Folgejahren. Sollte der Mittelverschiebung zugestimmt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Änderungsbescheid.
Sollten Mittel gänzlich nicht mehr benötigt werden, bitten wir ebenso um sehr zeitnahe Mitteilung, damit gegebenenfalls andere Vorhaben gefördert werden können.
9. Wie berechnet sich der Auszahlungsbetrag (förderfähige Ausgaben/Beispiele)?
Ein Beispiel:
Das Vorhaben wird mit insgesamt 119.000,00 € und einer Förderquote von 80 % gefördert. Die Zuwendungssumme entspricht daher 119.000,00 € x 80 % = 95.200,00 €.
- Die Rechnungen des Dienstleisters weisen einen Betrag von 118.000,00 € aus.
- Die Rechnungen der zwei Dienstreisen nach Berlin ergeben zusammen 880,00 €.
- Da die Rechnungen des Dienstleisters und die Rechnungen der Dienstreisen die maximale förderfähige Summe von 119.000,00 € nicht überschreiten, können alle Rechnungen berücksichtigt werden werden.
Die Zuwendung berechnet sich wie folgt: 118.000 € + 880 € x 80 % = 95.104,00 €
95.104,00 € können als Zuwendung ausgezahlt werden; 23.776,00 € entsprechen Ihren Eigenmittel.
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