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Kopernikus-Projekte für die Energiewende

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Neue Energiesysteme und -konzepte so weit zu entwickeln, dass sie im großtechnischen Maßstab angewendet werden können – das ist das Ziel der Förderbekanntmachung „Kopernikus-Projekte für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dabei steht der systemische, ganzheitliche Ansatz der Projekte gegenüber der Förderung von Einzeltechnologien im Vordergrund. Hier verfolgt das Ministerium einen neuen Ansatz in der Ausgestaltung der Energieforschungspolitik. In dessen Kern steht die Initiierung von Innovationen für die Energiewende. Es sollen Forschungsfelder von hoher Komplexität, mit einem großen Forschungsrisiko und besonderen Potenzialen für die Umstellung des Energiesystems bis 2025 wirtschaftlich nutzbringend erschlossen werden. Die Forschungsprojekte haben eine Gesamtlaufzeit von 10 Jahren, die in Förderperioden mit steigender Industriebeteiligung eingeteilt sind. So werden Ergebnisse aus der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung geführt. Das BMBF stellt für die erste Förderphase bis 2018 bis zu 120 Millionen Euro bereit. Bis 2025 sollen weitere 280 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

 

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Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit ausreichender FuE-Kapazität in Deutschland.

Mit den „Kopernikus-Projekten für die Energiewende“ sollen Wissenschaft, Industrie und Anwender gemeinsam neue Energiesysteme und -konzepte so weit entwickeln, dass sie im großtechnischen Maßstab angewendet werden können.  In einem breit angelegten gesellschaftlichen Dialogprozess von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die im Forschungsforum Energiewende zusammengearbeitet haben, sind vier Themenfelder ausgewählt worden, die im Folgenden näher spezifiert werden.

Was wird gefördert?

1. Neue Netzstrukturen „ENSURE“:
Unter der Federführung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) werden in ausgewählten Stadt- und Landregionen Projekte zur Erprobung des Zusammenspiels intelligenter dezentraler und europäisch integrierter Versorgungsnetze aufgebaut, die Versorgungssicherheit und Datenschutz gewährleisten.

2. Flexiblere Nutzung erneuerbarer Ressourcen „P2X“:
Ziel des Power-to-X-Projekts unter der Leitung der RWTH Aachen ist die Entwicklung der großtechnischen Voraussetzungen für die stoffliche Nutzung von erneuerbaren Energien aus dem Stromsektor in den Bereichen Wärme, Mobilität und chemische Grundstoffe. Dadurch wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, bis zu 90 Prozent der erneuerbaren Energien, die gerade nicht verbraucht werden können, zu speichern.

3. Ausrichtung von Industrieprozessen auf fluktuierende Energieversorgung „SynErgie“:
Es sollen ausgewählte Industrieprozesse mit der volatilen Einspeisung der erneuerbaren Energien verknüpft werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 Leitanbieter für diese angepassten Technologien und Prozesse wird. Die TU Darmstadt leitet das Projekt.

4. Systemintegration/Transformation und Vernetzung der Energieversorgung „ENavi“:
Ziel ist die Erarbeitung konsistenter Konzepte zur Gestaltung eines nachhaltigen deutschen Energiesystems unter der Federführung des IASS. Anhand von systemanalytischen Untersuchungen in Modellregionen werden diese überprüft. Dabei sind soziale, ökologische, ökonomische und technische Aspekte sowie der gesamteuropäische Kontext zu berücksichtigen.

Wie wird gefördert?

Obligatorische Eigenbeiträge der Partner können durch die Förderung der Zuwendungsgeber im Rahmen der für die Projektförderung geltenden Regelungen komplementär und je nach Bedarf ergänzt werden. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Es ist pro Kopernikus-Projekt eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Über die Finanzierung sowie die Ausgestaltung der Förderbedingungen einer zweiten und dritten Förderphase wird rechtzeitig vor Beginn einer neuen Förderphase entschieden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 berücksichtigen. Diese lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Die Kopernikus-Projekte sind Teil des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“.

Ansprechpartner/-in


Pascal Noël
Kopernikus-Geschäftsstelle
+49 0228 60884-268

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