Gesünder.IN.NRW
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb auf Verbundvorhaben von KMU, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.
Das Innovationsfeld „Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science“ umfasst die wissens- und forschungsintensiven Themen aus der Medizin, insbesondere der Spitzenmedizin, der Medizintechnik, der Lebenswissenschaften, der Ernährungswissenschaften und der Pharmazie. Die Gesundheitsförderung und -versorgung in der Fläche, die Prävention und die gesunde Ernährung stellen bedeutsame Schwerpunkte dar.
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine ausgesprochen leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Lösungen zur Prävention, neuartigen Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen sind thematischer Schwerpunkt, wobei die Instrumente der Digitalisierung und die Biotechnologie als wichtige Schlüssel- und Querschnittstechnologien von besonderer Bedeutung sind.
Die traditionelle Domäne der Bereiche Medizin und Gesundheit ist die Krankenversorgung. Gesunderhaltung und Prävention haben in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hieraus ergeben sich insbesondere unter Hinzunahme digitaler Anwendungen neue Wertschöpfungspotentiale für die zugehörigen Branchen. Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft und -versorgung zu stärken und weiter auszubauen.
Innovationen in der Biotechnologie bieten zunehmend nachhaltige Lösungen für unsere Ernährung, die eine wichtige Rolle für die Gesundheit spielt. Alternative Proteinquellen und eine personalisierte Ernährung rücken immer mehr in das Verbraucherbewusstsein. Das Innovationsfeld wird aufgrund der Herausforderungen durch den Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung und zukünftige Infektionsgefahren weiterhin an Bedeutung gewinnen, etwa im Kontext der Frühidentifikation von neuen Infektionskrankheiten, leistungsstarker Diagnostik zur Entdeckung von Infektionsclustern oder bei der Entwicklung innovativer Konzepte zu deren Eingrenzung. Pharmazie - Made in NRW - spielt eine zunehmend wichtige Rolle im Kontext der Wirkstoffentwicklung sowie der Wirkstoffproduktion zur Reduktion der Abhängigkeit von globalen Lieferketten.
Ernährungsbedingte Krankheiten und umweltrelevante Rahmenbedingungen erlangen zunehmende Bedeutung und erfordern innovative Lösungsansätze. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesundheitswirtschaft sind ressourcen- und klimaschonende Prozesse sowie kreislauforientierte und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen notwendige Innovationen. Mithilfe der Biotechnologie entwickelte Produkte und Verfahren bieten auch in der Gesundheitswirtschaft enormes Potenzial, fossile Rohstoffe abzulösen und Prozesse nachhaltiger zu machen. Dieses große Potenzial wird jedoch zu selten gehoben. Um solche Innovationen schneller zur Marktreife zu bringen und Nordrhein-Westfalen zu einem führenden Standort einer wissensbasierten Bioökonomie zu machen, werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit diesem Ziel explizit auch gefördert.
Der Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt.
Hinweis
Die Einreichungsfrist des Innovationswettbewerbs "Gesünder.IN.NRW" endet am 01. März 2024 um 16:00 Uhr.
Weitere Informationen zu Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.
Was wird gefördert?
Adressiert werden Verbundvorhaben die thematisch in der innovativen Medizin und den Lebenswissenschaften, der Gesundheit und der Ernährung verankert sind. Dabei werden u.a. Vorhaben im Bereich Spitzenmedizin und medizinische Spitzentechnologie, biohybride Medizin, Bioprinting und Infektiologie gefördert. Zudem soll die Digitalisierung der Gesundheitsförderung und Verbesserung der gesicherten Gesundheitsversorgung sowie die personalisierte, nachhaltige und digital unterstützte Ernährung vorangetrieben werden.
Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach Ende des Vorhabens in marktgerechte Produkte zu überführen. In der Skizze soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.
Förderfähig sind Ausgaben gemäß der EFRE/JTF RRL.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.
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