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Grüne Gründungen.NRW

Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.

Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft. Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:

1)    Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
2)    Energieeffizienz und Energieeinsparung
3)    Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
4)    Umweltfreundliche Mobilität
5)    Wasserwirtschaft
6)    Minderungs- und Schutztechnologien
7)    Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
8)    Umweltfreundliche Landwirtschaft

Um Innovationsaktivitäten Grüner Gründungen zu stärken, wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Dies ist essentiell, um technische oder prozessbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Darüber hinaus können Prototypen den Nachweis erbringen, dass eine technische Idee umsetzbar ist. Auf der Basis entwickelter Prototypen können zudem reale Tests im Feldversuch durchgeführt werden, sodass der Marktwert besser eingeschätzt werden kann. Auf diese Weise können sich potentielle Investorinnen und Investoren ein konkreteres Bild von Nutzung, Wirkungsweise, Risiko und Umsatzerwartungen machen.

Unter Prototypen wird eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion verstanden. Es sind sowohl technische (z.B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z.B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototypen, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung.

Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Für die Fördermaßnahme "Gründe Gründungen.NRW" ist eine weitere Einreichungsrunde geplant, deren Einreichungsfrist am Donnerstag, 29. Februar 2024 endet.

Die Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Hinweis

Die Einreichungsfrist der Fördermaßnahme "Grüne Gründungen.NRW" endet am 29. Februar 2024 um 16:00 Uhr.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme "Grüne Gründungen.NRW" und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

https://www.in.nrw/massnahmen/gruene-gruendungen-nrw

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen,

  • deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit höchstens fünf Jahre zurückliegt,
  • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
  • die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
  • die nicht börsennotiert sind und
  • die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.

Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Was wird gefördert?

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototypen, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Dabei sind neben investiven, Reise-, Personal- und Fremddienstleistungskosten (z.B. begleitende Beratungsleistungen) unter anderem auch die Anmietung von Innovationslaboren förderfähig.

Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Förderfähig sind Vorhaben aus dem gesamten thematischen Spektrum der Umweltwirtschaft (acht Teilmärkte, s.o.).

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Sie muss mindestens 25.000 € pro Teilnahmeberechtigten betragen. Die Gesamtförderung ist eine Beihilfe für die Grüne Gründung im Sinne von Art. 22 AGVO.

Die Gesamtförderung für das Vorhaben beträgt maximal 800.000 €. Der Höchstbetrag mindert sich um andere Anlaufbeihilfen nach Art. 22 AGVO, die die Grüne Gründung erhalten hat. Die Fördersätze betragen maximal 90 % für Grüne Gründungen (Kleinstunternehmen 90% und Kleinunternehmen 80%, UWRL 2.13) und 90% (UWRL 2.13) für mitantragstellende Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Beratungsdienstleistungen sind nur dann förderfähig, wenn es sich nicht um Dienstleistungen handelt, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie laufende Steuerberatung, regelmäßige
Rechtsberatung oder Werbung.

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