Industrie.IN.NRW
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.
Das Innovationsfeld „Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und leistet einen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050. Die beiden Technologiefelder „Werkstoff“ und „Produktion“ bilden industrielle Stärken NRWs und sind wichtiger Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor. Sie sind zugleich Enabler und Treiber der Digitalisierung sowie der Entwicklung nachhaltiger und klimafreundlicher Produktionsverfahren und bilden die unverzichtbare Basis für neue Produkte und Anwendungen. Zudem tragen sie entscheidend zur Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft bei.
Der Innovationswettbewerb "Industrie.IN.NRW - Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion" unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über -verarbeitung bis hin zur -verwertung zu schließen und umfassender abzubilden. Hierzu sollen wettbewerbsfähige Innovationen gefunden werden, mit denen weltmarktfähige Produkte (weiter-) entwickelt und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitgestellt werden. Es sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden, da von solchen Verbundvorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial sowie größtmögliche innovative, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekte zu erwarten sind.
Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Weiterentwicklungen im Bereich Innovative Werkstoffe sowie die Optimierung von Materialien und Verfahren, aber auch gänzlich neue Technologierouten, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen sollen. Die Entwicklung und Einführung neuer Werkstoffe, die wiederum Grundlage für weitere Innovationen sind, sind ohne deren Einbindung in vernetzte Fertigungsprozesse nicht denkbar. Im Bereich Intelligente Produktion werden insbesondere neue Produktionsverfahren und Produkte gesucht, die über inkrementelle Innovationen hinausgehen. Dies beinhaltet im Rahmen der Transformation die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Produktionssystemen mit dem Ziel, eine bessere Ressourcennutzung sowie geringere Treibhausgasemissionen zu erreichen. Besonderes Augenmerk soll zudem auf Produkte, Prozesse und Verfahren gelegt werden, die klimaneutrale Arbeitsweisen in anderen Bereichen ermöglichen (Stärkung der Enabler-Funktion).
Der Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt.
Skizzenunterlagen und Einreichung
Die Einreichungsfrist des Innovationswettbewerbs "Industrie.IN.NRW" endet am 05. Februar 2024 um 16:00 Uhr.
Die erforderlichen Formulare, weitere Informationen zum Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.
Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.
Was wird gefördert?
Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Unterstützt werden sollen die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen. Umsetzungsbegleitend oder alleinstehend soll somit die Digitalisierung als Innovationstreiber für die eigene Produktion und zur Entwicklung digitalisierungsfähiger Produkte vorangetrieben werden.
Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80 % betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90 %.
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