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Mikroplastik in marinen Systemen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Im Rahmen der multilateralen Initiative „Mikroplastik in marinen Systemen“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) deutsche Partner (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen). Folgende Themenfelder sind ausgeschrieben:

  1. Validierung und Harmonierung analytischer Nachweismethoden für Mikroplastikpartikel
  2. Identifizierung und Quantifizierung von Mikroplastikpartikeln in marinen Systemen
  3. Untersuchungen toxikologischer Effekte von Mikroplastikpartikeln auf marine Organismen

Die eingereichten Projektskizzen müssen einem der drei Förderthemen zugeordnet werden. Eine detaillierte Beschreibung der drei Themenschwerpunkte ist der internationalen Ausschreibung zu entnehmen.

An der Ausschreibung beteiligen sich Förderinstitutionen aus zehn Ländern: Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von bis zu 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Partner (Forschungseinrichtungen oder Unternehmen), die keine Förderung durch die beteiligten Förderorganisationen beantragen oder dazu nicht berechtigt sind, können sich einem Antrag anschließen, wenn ihr wissenschaftlicher Mehrwert belegt ist. Sie können als assoziierte Partner an einem Projekt teilnehmen, müssen aber für ihre Beteiligung selbst aufkommen und erhalten keinerlei finanzielle Unterstützung von den beteiligten Förderorganisationen.

Es werden nur Verbünde mit Partnern aus mindestens drei Ländern gefördert, die sich als Fördergeber an dieser Bekanntmachung beteiligen. Die maximale Laufzeit der Förderung beträgt drei Jahre bei einer maximalen Fördersumme pro Partner von 150.000 bis 300.000 Euro (entsprechend der länderspezifischen Kriterien). Für deutsche Partner stehen maximal 300.000 Euro pro Antrag zur Verfügung.

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen des internationalen Konsortiums durch den Koordinator des Verbundes in englischer Sprache bis spätestens 31. März 2015, 12 Uhr MESZ, über das elektronische Skizzentool einzureichen.

Auf der Grundlage der im internationalen Bekanntmachungstext genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Dafür werden unabhängige Fachgutachter ausgewählt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator und den anderen internationalen Partnern, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-online“ zu erstellen.

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die entsprechende Darstellungsweise und Kalkulationsgrundlage dieses zusätzlichen Aufwandes ist beim zuständigen Projektträger zu erfragen.

Durch JPI OCEANS werden zwischenstaatliche europäische Aktivitäten zum Schutz der Meere und Ozeane gebündelt bzw. koordiniert. Die Mitgliedsländer verfolgen die Zielstellung, gemeinsame langfristige, strategische Prioritäten für die Meeresforschung und Technologieentwicklung im marinen Bereich in Europa festzulegen und durch gezielte Maßnahmen gemeinsame Schwerpunkte in der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung zu setzen.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide komplementär miteinander verzahnen. Die entsprechende Darstellungsweise und Kalkulationsgrundlage dieses zusätzlichen Aufwands ist beim zuständigen Projektträger zu erfragen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der internationalen Fördermaßnahme werden drei Themenfelder ausgeschrieben:

  • Validierung und Harmonisierung analytischer Nachweismethoden für Mikroplastikpartikel
  • Identifizierung und Quantifizierung von Mikroplastikpartikeln in marinen Systemen
  • Untersuchungen toxikologischer Effekte auf marine Organismen

Die eingereichten Projektskizzen müssen einem der drei Förderthemen zugeordnet werden. Eine detaillierte Beschreibung der drei Themenschwerpunkte ist der internationalen Ausschreibung zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung der Pilotmaßnahme Mikroplastik von JPI OCEANS erfolgt aus nationalen Mitteln. Nach der gemein­samen Förderbekanntmachung und Begutachtung stellen die Förderinstitutionen jeweils nationale Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit und haben damit die uneingeschränkte Kontrolle über ihr Förderbudget (Fördermethode "Virtual common pot").

Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Zusätzlich zu den Zuwendungs­bestimmungen des BMBF müssen bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote die Rahmenbedingungen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigt werden. Dieser Unionsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern sowie für KMU gegebenenfalls eine höhere Förderquote zu. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle KMU-Definition.

Ansprechpartner/-in


Dr. Uwe Selig
+49 0381 20356-295

Dr. Joachim Harms
+49 0381 20356-280

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