DAM-Forschungsmission: Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung
Die Ozeane enthalten mehr als 50-mal so viel Kohlenstoff wie die Atmosphäre. Bislang haben sie wesentlich zur Minderung anthropogen verursachter CO2-Effekte beigetragen, indem sie etwa ein Viertel der anthropogenen CO2-Emissionen aufgenommen und gespeichert haben. Es wird jedoch erwartet, dass der Anteil der ozeanischen CO2-Speicherung abnimmt, da durch Erwärmung, Versauerung, Abnahme des Sauerstoffgehalts und andere vom Menschen verursachte Störungen die physikalischen, chemischen und biologischen Fähigkeiten des Ozeans zur Aufnahme von CO2 beeinträchtigt werden. Das Wissen darüber, wie der Ozean als ein Pfad zur Dekarbonisierung wirken und genutzt werden kann, ist bislang begrenzt. Angesichts der Dringlichkeit gesellschaftlicher Entscheidungen zur Begrenzung des Klimawandels ist diese Frage jedoch von großer gesellschaftlicher Relevanz.
Mit der Forschungsmission Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung soll vor diesem Hintergrund die Bedeutung und das Potenzial des Ozeans für die Aufnahme und Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre untersucht werden. Dabei stehen Fragen zu Auswirkungen auf die Meeresumwelt, das Erdsystem und damit auf die Gesellschaft im Vordergrund. Bei der Analyse und Bewertung von Maßnahmen zur Erhöhung der CO2-Aufnahme und -Speicherung durch das Meer sollen sowohl Risiken als auch Nutzen berücksichtigt und ihre potenziellen sowie wirtschaftlichen, politischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen bewertet werden. Um dies zu erreichen, ist eine transdisziplinäre und interdisziplinäre Herangehensweise sowie ein enger Dialog mit Stakeholdern erforderlich. Die Bereitstellung konkreter Handlungsempfehlungen sowie die konsequente Umsetzung von Maßnahmen des Wissenstransfers und der Datenbereitstellung soll die spätere Nutzung der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft sicherstellen.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. Eine Mitgliedschaft in der Deutschen Allianz Meeresforschung ist nicht erforderlich.
Es muss sich um innovative, transdisziplinäre Forschungsansätze und Konzepte handeln, die klar erkennbare und messbare Beiträge zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten, zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen, sowie in einer konkreten Empfehlung zur Umsetzung oder Anwendung der Ergebnisse münden und Anknüpfungspunkte zu weiteren relevanten nationalen und internationalen Aktivitäten im Klima- und Meeresschutz oder der Meeresnutzung liefern. Gefördert werden anwendungsorientierte Grundlagenforschungsprojekte, die eine Bewertung der Chancen und Risiken der Maßnahmen in das Arbeitskonzept integrieren. Das Verwertungsinteresse muss anhand spezifischer Verwertungspläne dokumentiert sein.
Bei international vernetzten Aktivitäten können die für die Durchführung des Verbundprojektes und die spätere Umsetzung der Ergebnisse relevanten Einrichtungen im Partnerland mit eigenständigen Beiträgen eingebunden werden.
Was wird gefördert?
Die Projekte sollen einen Beitrag zur Umsetzung des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung leisten und die Zielsetzungen der DAM erfüllen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, die sich mit Maßnahmen und Methoden zu einer (verstärkten) Aufnahme von CO2 durch die Ozeane befassen und mit ihren Ergebnissen konkretes Handlungswissen für politische und gesellschaftliche Entscheidungen und Entwicklungen liefern. Die Produkte der Mission sollen in eine Roadmap für die nachhaltige Nutzung mariner Kohlenstoffspeicher auf regionaler und globaler Ebene einfließen, die konkrete Handlungsoptionen und Szenarien aufzeigt.
Für die Umsetzung der Forschungsmission Marine Kohlenstoffspeicher als Pfad zur Dekarbonisierung werden vier Forschungsthemen zur Bearbeitung in inter- und transdisziplinären Verbünden aufgerufen:
Forschungsthema I: Geologische Methoden zur CO2-Speicherung
Im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung 2030 wird die Abscheidung und Speicherung von CO2 aus industriellen Quellen als Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele berücksichtigt. Daher werden sich die Projekte mit dem Potenzial der unterirdischen Speicherung von CO2 in Sandsteinformationen unter der Nordsee befassen. Ziel ist es, die Speicherkapazitäten in der deutschen Nordsee zu quantifizieren, die damit verbundenen Risiken und Chancen zu analysieren und das Potenzial zur Reduzierung der nationalen industriellen CO2-Emissionen durch diese Maßnahmen aufzuzeigen. Andererseits soll das Potenzial zur Einlagerung von CO2 durch Karbonatisierung von Basaltformationen der Ozeankruste bewertet werden.
Forschungsthema II: Erhöhung der Alkalität zur Steigerung der CO2-Aufnahme und Speicherung
Die Projekte sollen das Potenzial, die Durchführbarkeit sowie Chancen und Risiken verschiedener Maßnahmen zur Erhöhung der Alkalität der Meere und Ozeane bewerten, die eine verstärkte Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre in den Ozean ermöglichen. Ziel ist es, der Gesellschaft und den politischen Entscheidungsträgern ausreichende Informationen für eine Bewertung der Chancen und Risiken dieser Maßnahmen zu liefern.
Forschungsthema III: Blue Carbon – Ansätze zur Steigerung der CO2-Aufnahme und -Speicherung
Die Projekte sollen die sogenannten Blue Carbon-Ansätze bewerten, die verschiedene Formen der biotisch induzierten Steigerung der Kohlenstoffaufnahme aus der Atmosphäre in küstennahen Meeresgebieten umfassen (u. a. Seegraswiesen, Salzwiesen, Makroalgen und Mangrovenwälder). Es sollen insbesondere das Potenzial sowie die Chancen und Risiken von Blue Carbon-Maßnahmen in deutschen Gewässern, aber auch weltweite Optionen für internationale Klima- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen untersucht werden.
Forschungsthema IV: Andere Ansätze zur Steigerung der CO2-Aufnahme und -Speicherung
Die Projekte sollen weitere Ansätze prüfen und bewerten, die in der Vergangenheit möglicherweise wenig Beachtung fanden, aber unter Umständen weitreichende Potenziale für die marine CO2-Aufnahme und -Speicherung bieten. Ziel ist es, Interessengruppen und politischen Entscheidungsträgern ein handlungsorientiertes Wissen über weitere potenzielle Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu vermitteln.
Wie wird gefördert?
Die Forschungsmissionen können strategisch auf einen maximalen Zeitraum von acht Jahren angelegt sein. Die erste Förderphase ist auf einen Projektzeitraum von drei Jahren zu konzipieren. In Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen und des zu erwartenden Nutzens im Sinne des oben genannten Zuwendungszwecks, kann sich nach einer erfolgreichen Evaluierung eine weitere Förderphase von bis zu drei Jahren und eine Synthese von weiteren zwei Jahren anschließen. Die Festlegung von Meilensteinen und Abbruchkriterien erlaubt eine Zwischenevaluierung nach drei Jahren.
Für die erste Förderperiode sollten folgende Gesamtfördervolumina einschließlich Gemeinkosten und Pauschalen nicht überschritten werden: Verbundprojekte für die Themen I bis III: jeweils 5 Millionen Euro; Verbundprojekte zum Thema IV: 2,5 Millionen Euro; Vernetzungs- und Transfervorhaben: 3 Millionen Euro.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Fördermittel können für projektbezogene Personal-, Reise- und Sachaufwendungen verwendet werden. Die Förderung von Investitionen und Großgeräten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Vorrangig sind sämtliche Möglichkeiten der Einbeziehung entsprechend ausgestatteter Partnerinstitutionen und die Möglichkeiten der institutionellen Förderung zu prüfen. Reisen und vorgesehene Reisemittel sind schon in der Konzeption der Skizze im Verbund und in der Forschungsmission abzustimmen und zu vereinheitlichen. Mittel für Publikationen werden nur übernommen, wenn dadurch ein Open-Access-Zugang gewährleistet wird. Es können maximal 1.500 Euro pro Veröffentlichung beantragt werden. Die Art und Anzahl der Publikationen muss im Arbeitsplan bzw. der Meilensteinplanung hinterlegt sein.
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