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Einreichung möglich

Maritimes Forschungsprogramm

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und der maritimen Produktion.

Es richtet sich an alle innovativen Akteure, die zukunftsweisende Technologien und Dienstleistungen in den maritimen Einsatz bringen wollen. Dazu gehören neben Werften und Reedereien die gesamte deutsche Zulieferindustrie sowie Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das vielfältige maritime Einsatzspektrum. Das Maritime Forschungsprogramm bildet die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Materialentwicklung über digitalisierte Produktion bis in die demonstrierte Einsatzfähigkeit komplexer maritimer Systeme.

Das Maritime Forschungsprogramm beinhaltet fünf Förderschwerpunkte, die Ideen und Innovationen auch über Branchengrenzen hinweg hervorbringen sollen. Durch die Bündelung von Forschung und Entwicklung in einem Forschungsprogramm der Bundesregierung wird der Weg in grüne, moderne und digitale maritime Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren geebnet. Somit kann Deutschland in Zukunftsfeldern der maritimen Wirtschaft seine Technologieführerschaft ausbauen und die eigene Position im internationalen Wettbewerb festigen. Die Förderschwerpunkte:

  • MARITIME.zeroGHG – Klimaneutrales Schiff
  • MARITIME.green – Maritimer Umweltschutz
  • MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung
  • MARITIME.safe – Maritime Sicherheit
  • MARITIME.value – Maritime Ressourcen

Die Förderung richtet sich vorwiegend an industriegeführte Verbünde. Detaillierte Informationen zu den Förderzielen, Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren finden Sie in der aktualisierten Förderbekanntmachung (Stand: August 2023).

Einen umfangreichen Einblick in die vom BMWK den vergangenen zehn Jahren geförderten maritimen Projekte bietet eine  Web-App mit Projektinformationen, Bildern und Videos aus der Forschung. Zur Web-App

Projektskizzen (Umfang ca. 15 Seiten) können ohne Beachtung von Fristen jederzeit über „easy-Online “ eingereicht werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Projektskizzen und zur Antragstellung.

Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Aktueller Hinweis:

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesministerium der Finanzen eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Dies betrifft u.a. das Maritime Forschungsprogramm und die Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit.

Entsprechend können in den Förderschwerpunkten

  • MARITIME.green – Maritimer Umweltschutz,
  • MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung,
  • MARITIME.safe – Maritime Sicherheit und
  • MARITIME.value – Maritime Ressourcen

derzeit keine Bewilligungen von neuen Vorhaben erfolgen.

Im Förderschwerpunkt

  • MARITIME.zeroGHG – Klimaneutrales Schiff

werden entsprechend mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert.

Wichtig: In allen Förderschwerpunkten können Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen weiterverfolgt und auch Projektskizzen weiterhin eingereicht werden.

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.

Bekanntmachung

Informationen zu Projektskizzen


Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.

Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze. Skizzen sind in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.

Der Projektträger erteilt kurzfristig nach Eingang  der Projektskizze eine schriftliche Eingangsbestätigung und bewertet die Skizze zeitnah in Bezug auf forschungspolitische, fachliche und haushaltstechnische Gesichtspunkte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Einreicher mitgeteilt. Wir empfehlen, nur nach positiver Bewertung vollständige Antragsunterlagen auszuarbeiten.

Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden) sollten vorab prüfen, ob der Eigenanteil an den Vorhabenkosten erbracht werden kann.

Hinweise zu Projektskizzen

Informationen zur Antragstellung


Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze (siehe Informationen zu Projektskizzen). In der zweiten Verfahrensstufe – nach positiver Bewertung der Skizze – können förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ eingereicht werden.

Im Rahmen von Verbundprojekten werden vorzugsweise industriegeführte Kooperationen angestrebt. Einzelvorhaben ohne industrielle Beteiligung werden nur bei entsprechend erheblichem Bundesinteresse gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Weitere Informationen und Formulare

Ansprechpartner/-in


Dr. Frank Hennig
+49 030 20199-3506

Elke Proß
+49 030 20199-507

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