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Einreichung möglich

Mittelstand Innovativ & Digital - MID-Digitale Sicherheit

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Eigene Entwicklungs- sowie Innovationspotenziale entdecken oder weiterdenken, Innovations- und Digitalisierungsprojekte umsetzen, und damit das eigene Unternehmen nachhaltig und sicher für die Zukunft machen:

Das ist der Kern des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID), mit dem das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Das branchenoffene Förderprogramm besteht aus mehreren Teilprogrammen, die jeweils unterschiedliche Bedarfe im nordrhein-westfälischen Mittelstand abdecken. Mit dem Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit decken Sie potenzielle Sicherheitslücken im eigenen Betrieb auf, können diese beheben und sich so vor cyber-kriminellen Bedrohungen schützen.

Der Antrag und alle Prozesse rund um die Förderung können vollständig online über das Förderportal abgewickelt werden.

Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Ausgaben für Maßnahmen, um die IT-Sicherheit des Unternehmens zu erhöhen und potenzielle Sicherheitslücken zu beheben, werden anteilig erstattet. Die Förderhöhe orientiert sich an der Unternehmensgröße. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw.

Wie wird gefördert?

Die Antragstellung und alle weiteren Prozesse rund um die Förderung können vollständig digital über das Förderportal abgewickelt werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden.
Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung. Eine Kopie der Rechnung des Auftragnehmers inklusive Angabe des Durchführungszeitraums (wie im Antrag genannt) einschließlich der Zahlungsnachweise/Buchungsbelege (Kopie Kontoauszug) werden als Ausgabennachweis anerkannt. Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah. Die Einreichung der Nachweise erfolgt ebenfalls digital über das benannte Förderportal.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit.

Ansprechpartner/-in


Andreas Greven
fachlich
+49 02461 61-85303

Ann-Kathrin Heidecker
administrativ
+49 02461 61-85502

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