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Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen im ÖPV und in Flotten

Forschungsförderung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) als Teil des Regierungsprogramms „Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016–2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten“

Am 1. März 2017 wurde die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) veröffentlicht. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufes) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit liegt zum einen an den noch zu hohen Produktionskosten, zum anderen an der für viele Produkte noch mangelnden Infrastruktur zur Treibstoffversorgung und Wartung. Im Fokus der Förderung steht deshalb nicht der einzelne Privatkunde, sondern die gewerbliche Anwendung mit entsprechenden Stückzahlen. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Zur Antragseinreichung wird über einzelne befristete Calls aufgerufen, in denen die jeweiligen Förderschwerpunkte und die Rahmenbedingungen der Förderung präzisiert werden. Der Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen im ÖPV und in Flotten ist im Mai 2018 erschienen. Das Verfahren ist einstufig angelegt, die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal easy-Online.

 

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Es werden Investitionszuschüsse für die Beschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen gewährt die im Linienbetrieb des ÖPV oder in Fahrzeugflotten betrieben werden. Zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um den Umweltschutz zu verbessern.

Wie wird gefördert?

Im Allgemeinen sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent zulässig. Details bitten wir dem Förderaufruf zu entnehmen.

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