Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung
Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.
Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus regenerativen Energiequellen nach Abschnitt 2.4. der vorgenannten Förderrichtlinie. Dabei muss die Elektrolyseanlage eine elektrische Gesamtmindestleistung von 250 KW aufweisen.
Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:
- Checkliste
- Vorlage für Vorhabenbeschreibung
- Excel-Datei zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben
- Bei Beantragung eines Bonus auf die Förderquote aufgrund eines KMU-Status:
- Bestätigung KMU-Status
- KMU Definition
( PDF - 192.15 KB - nicht barrierefrei )
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind die Investitionsausgaben förderfähig, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus 100% regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich.
Wie wird gefördert?
Für Elektrolyseanlagen sind die Gesamtinvestitionsausgaben zur Errichtung der Anlage zuwendungsfähig. Bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben wird hierbei eine Förderquote von 45 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote auf 65 bzw. 55 % möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.
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