Wird geladen
Einreichung nicht möglich

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus regenerativen Energiequellen nach Abschnitt 2.4. der vorgenannten Förderrichtlinie. Dabei muss die Elektrolyseanlage eine elektrische Gesamtmindestleistung von 250 KW aufweisen.

Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:

  • Checkliste
  • Vorlage für Vorhabenbeschreibung
  • Excel-Datei zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben
  • Bei Beantragung eines Bonus auf die Förderquote aufgrund eines KMU-Status:
    • Bestätigung KMU-Status
    • KMU Definition

 

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind die Investitionsausgaben förderfähig, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus 100% regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich.

Wie wird gefördert?

Für Elektrolyseanlagen sind die Gesamtinvestitionsausgaben zur Errichtung der Anlage zuwendungsfähig. Bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben wird hierbei eine Förderquote von 45 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote auf 65 bzw. 55 % möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Ansprechpartner/-in


Dr. Jens Dietrich
+49 030 20199-3378

Downloads


Checkliste zur Antragstellung

DOCX 262.63 KB nicht barrierefrei

Vorlage Vorhabenbeschreibung

DOCX 105.40 KB nicht barrierefrei

Förderfähige Ausgaben

XLSX 105.03 KB nicht barrierefrei

Bestätigung KMU Status

DOCX 45.26 KB nicht barrierefrei

Definition KMU

PDF 107.39 KB nicht barrierefrei

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz