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Einreichung nicht möglich

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Flurförderzeug-Flotten mit Brennstoffzellenantrieb

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Am 18.10.2017 wurde die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufes) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit liegt zum einen an den noch zu hohen Produktionskosten, zum anderen an der für viele Produkte noch mangelnden Infrastruktur zur Treibstoffversorgung und Wartung. Der Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Flurförderzeug-Flotten mit Brennstoffzellenantrieb ist im April 2019 erschienen und ist bis 31.07.2019 geöffnet. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Das Verfahren ist einstufig angelegt und die Antragstellung erfolgt über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online. Das Fördervolumen dieses Aufrufes wird auf eine Gesamtsumme von 4,2 Mio. € beschränkt. Der Fördermittelgeber wird die Anträge priorisieren und eine Bewilligung der Anträge bis zur Ausschöpfung der Mittel vornehmen. Die Priorisierung erfolgt anhand der Höhe der zu erwartenden CO2-Einsparung durch das umgesetzte Vorhaben.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Es werden die Beschaffung von Flurförderzeug-Flotten mit Brennstoffzellenantrieb sowie optional die für den Betrieb der beantragten Flurförderzeuge notwendige Betankungsinfrastruktur gefördert. Zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrkosten zur Anschaffung von Flurförderzeugen, die mit einer Verbesserung des Umweltschutzes einhergehen.

Wie wird gefördert?

Im Allgemeinen sind Förderquoten von bis zu 40 % zulässig. Details bitten wir dem Förderaufruf zu entnehmen.

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