progres.nrw – Innovation
Im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw – Innovation“ hat zum Ziel, anwendungsorientierte wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben im Themenbereich Energie in nordrhein-westfälischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu schaffen und so die energie- und klimapolitischen Ziele des Landes zu unterstützen sowie einen Beitrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes zu leisten. Zudem ist die Richtlinie ein Baustein der Forschung für nachhaltige Entwicklung auf den entsprechenden Feldern der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, die in der Forschungsstrategie Fortschritt NRW benannt werden.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind antragstellende Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.
Zuwendungsempfänger von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem Verbundvorhaben für die Durchführung und den Erfolg des Verbundvorhabens zwingend erforderlich sind.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien im Bereich „Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen“ mit dem Ziel, klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren.
Gefördert werden können Forschungs- und Innovationsvorhaben, die zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes und zur Stärkung der technologischen oder wissenschaftlichen Basis in Nordrhein-Westfalen beitragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung auf der Basis dieser Richtlinie erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis in dem von der AGVO für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und der Landeshaushaltsordnung des Landes NRW vorgegebenen Rahmen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Eine Förderempfehlung wird auf der Basis einer aussagefähigen Projektskizze getroffen, der sich im Förderfall ein formgebundener Antrag anschließen muss.
Hinweise zur Einreichung
Bitte beachten Sie die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. In diesem Programm liegt aktuell der Schwerpunkt der Innovationsförderung des Landes NRW. Informationen dazu finden Sie unter nebenstehendem link der Innovationsförderagentur NRW.
Aktuell wird die o.a. Richtlinie novelliert, auch über den Ablauf der aktuellen Richtlinie am 31.12.2023 hinaus wird daher eine Förderung in diesem Programbereich möglich sein. Daher können Projektskizzen für progres.nrw – Innovation auch weiter kontinuierlich beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Eine vorherige Rücksprache mit PtJ wird empfohlen.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz