Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) wurde im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt.
Bereits auf den ersten Projektaufruf 2015, für den 140 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung standen, hatten Städte und Gemeinden rund 1.000 Interessenbekundungen mit einer beantragten Fördersumme von rund zwei Milliarden Euro eingereicht. Es folgte ein weiterer Projektaufruf in 2018 mit über 1.300 eingereichten Skizzen. Auch der dritte Projektaufruf im Jahr 2020 war ähnlich überzeichnet wie die beiden vorangegangenen. Die hohe Überzeichnung der Förderaufrufe spiegelt den Investitionsstau vor Ort wider und bestätigt damit den Förderbedarf der Kommunen. Auch im Jahr 2021 wurden weitere Mittel im Bundeshaushalt zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt. Damit umfasst das Gesamtvolumen des Bundesprogramms insgesamt 1,6 Milliarden Euro.
Gefördert werden investive Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung, die von stadtentwicklungspolitischer Bedeutung sind. Ein Qualitätsmerkmal der Projekte ist eine gute Einbindung in das städtische Umfeld, um eine entsprechende Aufwertung der Quartiere zu erreichen. Dies gelingt insbesondere in enger Zusammenarbeit mit Vereinen, Trägern, Verbänden, Quartiersmanagement etc. Die Projekte sollen einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Barrierefreiheit aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Ebenso unterstützen sie die baukulturellen Ziele des Bundes.
Seit 2020 betreut PtJ das Programm als beliehener Projektträger im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit 824 laufenden und bereits beendeten Projekten. Dank des starken Programmwachstums wurden in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 548 Förderanträge bewilligt.
Für eine neue Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurden im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 476 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese wurden erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds für die Verwendung in den Folgejahren veranschlagt. In seiner Sitzung am 14.12.2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aus diesen Mitteln die Förderung von 148 kommunalen Projekten aus dem Projektaufruf 2022 beschlossen. Mit der Betreuung und Umsetzung dieser Förderrunde ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.
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