Wird geladen

Spitzencluster.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
seit 2020
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, KMU, Unternehmen

Zuwendungszweck


Die Förderung zielt in einem Technologiegebiet auf den Austausch verschiedenartiger Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Dienstleistungsbereichen. Diese verbindet ein Tätigkeitsfeld mit dem gemeinsamen Ziel, ihre Leistungsfähigkeit durch Kooperation und Bündelung ihrer komplementären Interessen und Potenziale zu steigern. Damit sichern sie der nordrhein-westfälischen Wirtschaft langfristige Wettbewerbsvorteile und eine führende Marktposition. Dazu sollen über hochinnovative Projekte die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen nordrhein-westfälischer Spitzencluster schnellstmöglich in wirtschaftlich verwertbare neueste Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführt werden.

Gegenstand der Förderung


Gegenstand der Förderung sind hochinnovative Einzel- und Verbundvorhaben in den Innovations- und Transferbereichen nordrhein-westfälischer Spitzencluster. Spitzencluster sind Innovationsnetzwerke, die eine kritische Masse an innovationstreibenden Akteuren innerhalb eines neuen Forschungs- und Innovationsfeldes zusammenschließen.

Zur Verstetigung der Projektergebnisse können die Forschungsprojekte durch innovationsfördernde und begleitende Maßnahmen flankiert werden. Hierzu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Hebung komplementärer Kompetenzen der Partner, im Bereich der Nachwuchsförderung, der Ausbildung und Personalqualifizierung, des Wissens- und Technologietransfers und des internationalen Austausches. Zur Verstetigung gehören auch Projekte mit dem Ziel, aus den Forschungsergebnissen international durchsetzungsfähige Normen und Standards zu entwickeln.

Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Fördergebiet


Gefördert werden Projekte, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Weitere Informationen


Alle weiteren Informationen können Sie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben im Innovations- und Transferbereich nordrhein-westfälischer Spitzencluster und von für NRW strategisch bedeutsamen Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekten (Spitzencluster Förderrichtlinie) entnehmen. Bei Rückfragen steht Herr Dr. Sascha Knops (ptj-spitzencluster-nrw@fz-juelich.de, 02461/61 85012) gerne zur Verfügung.

Aktuell gibt es keinen Förderaufruf zu dieser Richtlinie


Sie können sich daher nicht für eine solche Förderung bewerben. Offene Förderprogramme der NRW-Landesregierung finden Sie unter Wettbewerbe-NRW.

Ansprechpartner/-in


Dr. Sascha Knops
Digitalisierung, Medien und Gesellschaft NRW (TRI 4)
+49 02461 61-85012

Downloads


Spitzencluster Förderrichtlinie

PDF 102.47 KB nicht barrierefrei

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz