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Förderung von interdisziplinären Translations- und Vernetzungsprojekten der Stammzellforschung in Nordrhein-Westfalen

eine Initiative des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Stammzellforschung spielt eine bedeutende Rolle in den medizinischen Zukunftsgebieten der regenerativen und personalisierten Medizin, aber auch der biopharmazeutischen Entwicklung. Darüber hinaus wirft die Forschung an und mit Stammzellen eine Reihe rechtlicher, ethischer und sozialwissenschaftlicher Fragen auf. Die Landesregierung hat sich deswegen zum Ziel gesetzt, die ausgeprägte und vielfältige Forschungslandschaft im Bereich der Stammzellforschung in NRW weiter zu fördern. Neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse in diesem Bereich können wichtige Beiträge zum gesellschaftlichen und ökonomischen Fortschritt, zum Kampf gegen Krankheiten und zur Bewältigung anderer großer Herausforderungen leisten. Evidenzbasierte Ergebnisse der Stammzellforschung können so Grundlage für den breiteren gesellschaftlichen Austausch und weitere fachübergreifende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sein. Die fach- und standortübergreifende Zusammenarbeit ist dafür eine entscheidende Voraussetzung.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) schreibt daher das Programm zur „Förderung von interdisziplinären Translations- und Vernetzungsprojekten der Stammzellforschung in Nordrhein-Westfalen“ (Stammzell-InTraNetz.NRW) aus.
Mit diesem Programm, das jährlich ausgeschrieben werden soll, sollen kleinvolumige, interdisziplinäre Projekte aus unterschiedlichen Disziplinen gefördert werden. Diese können als Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit bis zu einem Jahr Laufzeit durchgeführt werden und sollen von einem starken Translationsgedanken getragen werden.

Aktuell läuft die zweite Einreichungsrunde. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig: In einer ersten Stufe können bis zum 03.07.2023, 16:00 Uhr (MEZ) Antragsskizzen über das Online-Tool eingereicht werden. Danach ist keine Einreichung mehr möglich. Die Skizzen werden durch externe Gutachterinnen und Gutachter begutachtet. Die ausgewählten Antragstellenden werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag postalisch einzureichen. Auf dieser Grundlage wird abschließend über die Förderung entschieden. Weitere Details zur Antragseinreichung können dem Aufruf des Förderprogramms entnommen werden.

Sollten Sie Fragen zu dem Förderprogramm oder Bewerbertool haben, steht Ihnen Frau Dr. Rachel Schrammen gerne zur Verfügung (r.schrammen@fz-juelich.de, 02461 61 2375).

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

FAQ und Hinweise zu „Stammzell-InTra-Netz.NRW“

Was ist das Förderziel von Stammzell-InTraNetz.NRW?


Das Ziel des Programms Stammzell-InTraNetz.NRW ist die Förderung des Technologie- und Handlungsfeldes Stammzelle im Hinblick auf interdisziplinären wissenschaftlichen Austausch sowie den Translationsgedanken.

Was wird gefördert?


Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleinvolumige, interdisziplinäre Projekte in der Stammzellenforschung zu fördern, die von einem starken Translationsgedanken getragen werden. Durch die Förderung soll insbesondere die Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen auch standortübergreifend gestärkt werden. Dabei sind sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte möglich.

Die Bekanntmachung richtet sich gleichermaßen an Forschende der Naturwissenschaften, Medizin, sowie der Rechts-, Ethik- und Sozialwissenschaften.

Was sind Beispiele für förderfähige Vorhaben?


Unter anderem können Projekte aus folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Projekte in den Bereichen der Biomedizin, -physik und -chemie, oder den Werkstoffwissenschaften bzw. rechtliche, ethische oder sozialwissenschaftliche Projekte mit konkreten Fragestellungen der Stammzellforschung.
  • Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei Projektpartnern, bzw. an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung eines Stammzellforschungs-relevanten Forschungsprojektes, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
  • Vernetzungskonferenzen von mindestens drei unterschiedlichen Disziplinen zur Anbahnung, bzw. Durchführung von Projekten und Schulungen, sowie Weiterbildung und Lehrgänge mit konkretem Bezug zur Stammzellforschung.
  • Projekte, mit Anwendungsperspektive, bei einer Fragestellung in der Stammzellenforschung, die insbesondere den (digitalen) Ausstattungsstand der jeweiligen Institution verbessern.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Beispiele handelt. Auch andere Vorhaben, die zum Förderziel der Bekanntmachung passen, können gefördert werden.

Was kann nicht gefördert werden?


Nicht gefördert werden können Ausgaben für Antragsverfahren im Rahmen der Durchführung von Tierversuchen sowie Ausgaben für die Erstellung von Ethikvoten durch hochschuleigene Ethikkommissionen.

Wer ist antragsberechtigt?


Antragsberechtigt sind:

  • deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
  • Stiftungen und Vereine
  • KMUs
  • Großunternehmen

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter „Was sind die Zuwendungsvoraussetzungen?“.

Was sind die Zuwendungsvoraussetzungen?


  • Für Unternehmen: Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
  • Für Hochschulen/Forschungseinrichtungen: eine Einrichtung in Nordrhein-Westfalen, die der Tätigkeit der Antragstellerin dient.
  • Für Vereine/Stiftungen: das Amtsgericht für das Vereinsregister oder der für die Stiftung zuständige Bezirksregierung sowie der Stiftungssitz müssen in Nordrhein-Westfalen liegen
  • Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
    • Erhöhung der Validität und Qualität der Forschung
    • Hohe Qualität der angewendeten Methoden
    • Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und -ergebnissen

Wie lange ist der Förderzeitraum?


Der Förderzeitraum liegt bei bis zu einem Jahr. Wegen der Jährlichkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum der Vorhaben bis maximal zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs begrenzt.

Wie groß ist die Zuwendungshöhe?


Interessentinnen und Interessenten können die Fördermittel in Höhe von mindestens 500 Euro bis zu 12.000 Euro (Zuschussförderung, Förderquote bis zu 90 Prozent) für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 12 Monaten beantragen.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel (nach Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen, LRKG NRW) sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?


  • Einreichung der Skizzen bis zum 03.07.2023, 16:00 Uhr (MEZ) über das Online-Tool
  • Begutachtung der Skizzen durch externe Gutachterinnen und Gutachter
  • Nach Aufforderung zur Antragseinreichung postalische Einreichung der Anträge beim Projektträger Jülich
  • Auf Grundlage des eingereichten Antrags wird nach abschließender Antragsprüfung über die Förderung entschieden

Nach welchen Kriterien werden die Skizzen beurteilt?


  • Relevanz der Fragestellung im Sinne des Förderziels (siehe Nummer 1.1); Erfüllung des Gegenstands der Förderung (siehe Nummer 2) und der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Nummer 4) (23 % Gewichtung)
  • wissenschaftliche und methodische Qualität, d.h. u.a. Einbindung relevanter Fachdisziplinen zur interdisziplinären Erörterung der gewählten Fragestellung; Angemessenheit der Beteiligung relevanter Akteurinnen und Akteure in der Planung, Durchführung und Ergebnisverwertung; Expertise der Projektbeteiligten (23 % Gewichtung)
  • Realistische Arbeits- und Zeitplanung (23 % Gewichtung)
  • Angemessenheit der Finanzplanung (23 % Gewichtung)
  • Konzepts zum Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis; Publikations- und Anschlusspotential (wissenschaftlich, ggf. wirtschaftlich) (8 % Gewichtung)

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