Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP Leichtbau)
Wichtige Informationen zur aktuellen Haushaltssperre
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB). Stichtage zur Einreichung von Skizzen für das Jahr 2024 stehen aktuell noch nicht fest.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern. Bisher stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hierfür jährlich 73 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 steigen die für das TTP LB verfügbaren Fördermittel auf 109 Millionen Euro. Ab 2024 stehen nach derzeitiger Finanzplanung voraussichtlich 129 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Leichtbau beruht auf einem einfachen Prinzip: Produkte werden mit weniger oder leichterem Material hergestellt – bei verbesserter oder gleichbleibender Funktionalität. Auch wird die Kreislaufführung von Produkten oder einzelnen Werkstoffen im Sinne einer zirkulären Wirtschaft angestrebt. Vom Design, über die Produktion bis hin zum Einsatz und Recycling von Produkten können so Materialien und Energie eingespart und damit branchenübergreifend Treibhausgasemissionen und Kosten gesenkt werden.
Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche von Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, um die unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenzubringen. Hier setzt das TTP LB an. Mit dem Programm möchte das BMWK den Leichtbau als Innovationstreiber für nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften etablieren und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Auch soll der Technologie- und Wissenstransfer in konkrete Produkte und Dienstleistungen verbessert und der Leichtbau so in die breite industrielle Anwendung getragen werden.
Das Programm begann im April 2020 und ist auf zehn Jahre angelegt. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: Stichtage zur Einreichung von Skizzen für das Jahr 2024 stehen aktuell noch nicht fest.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
- Hochschulen und
- Forschungseinrichtungen in Deutschland
- Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern ohne Betriebsstätte in Deutschland ist möglich, wobei die ausländischen Partner ihre Aufwendungen ohne Bundeszuwendungen finanzieren müssen.
Was wird gefördert?
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
Einen Förderschwerpunkt bilden neue Technologieentwicklungen als Treiber für nachhaltige Leichtbau-Lösungen. Dabei sollen konkrete Entwicklungsfragen zur Integration und Umsetzung in industrielle Produktionsprozesse im Vordergrund stehen. Darunter fallen die folgenden thematischen Schwerpunkte:
- Digitalisierung und Automatisierung
- Nachhaltigkeit und Recycling
- Innovative Konstruktionsprinzipien
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
Neue Konstruktionstechniken und der Einsatz neuer Werkstoffe in Verbindung mit innovativem, nachhaltigem Leichtbau eröffnen nicht nur enorme Einspar- und Produktverbesserungspotentiale, sondern können auch die Klima- und Umweltbelastungen deutlich verringern. Dazu fokussiert diese Förderlinie auf die Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren und Materialien, die eine Einsparung von Treibhausgasemissionen bzw. eine Bindung von CO2 unterstützen und somit zu einer emissionsarmen Industrie beitragen.
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
Der effiziente Umgang mit Ressourcen verspricht ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Klima- und Umweltbelastungen. Im Leichtbau ist die Einsparung von Ressourcen schon beim Design als wesentliches Kriterium anwendbar. In dieser Förderlinie stehen die leichtbaubezogene Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus und die Substitution treibhausgasintensiver Ressourcen im Mittelpunkt.
4. Demonstrationsvorhaben
Um neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert, die sich thematisch in die Förderlinien 1 - 3 einsortieren.
5. Standardisierung
Bei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien und -Technologien (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten für das Inverkehrbringen und die Verwendung (z. B. Konformitätsbewertung) einschließlich der Sammlung bzw. Festlegung von Materialkennwerten, ggf. Grenzwerten und Mess-Prüfmethoden notwendig. Entsprechende Projekte, die durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung sowohl den Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen als auch zwischen den unterschiedlichen Disziplinen vorantreiben, können gefördert werden, wenn sie sich thematisch in die Förderlinien 1 - 3 einsortieren lassen.
Die Programmlinien sollen kontinuierlich weiterentwickelt und durch weitere Förderbekanntmachungen ergänzt werden.
Wie wird gefördert?
Die Projektdauer soll drei Jahre nicht überschreiten.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Darüberhinausgehende Gesamtförderquoten für Verbünde, Vorgaben zur Zusammensetzung der Konsortien oder ähnliche Beschränkungen gibt es im TTP LB nicht. Hinsichtlich der maximalen unternehmensbezogenen Zuwendungen sind die Schwellenwerte in Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystemeasy-Online abgewickelt.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz