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Einreichung nicht möglich
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Richtlinie BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Batterietechnologie ist aufgrund ihrer Bedeutung für eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungsfelder, wie beispielsweise die Elektromobilität, stationäre Energiespeicher, Haushaltsgeräte und Hochleistungswerkzeuge, eine Schlüsseltechnologie für den Deutschland. Die Beherrschung dieser Technologie ist deshalb als vorrangiges politisches Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag, in der HighTech-Strategie der Bundesregierung sowie im BMBF-Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ verankert.

Mit den einzelnen Initiativen und Elementen des Dachkonzeptes sollen Ideen aus der Forschung deutlich schneller in die Industrie übertragen werden. Die vorhandenen Strukturen in der Batterieforschung werden dafür eng miteinander vernetzt und weiter ausgebaut.

Die Förderinitiative „BattFutur“ ist dabei ein wesentliches Element. Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, ist die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Batterieforschung notwendig. Das Ziel der Förderung ist die Schaffung guter Startbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, sodass der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft exzellente Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in der Batterietechnologie zur Verfügung stehen.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.
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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe ­Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscher und -forscherinnen, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben.

Projektskizzen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die zurzeit im Ausland arbeiten und sich langfristig im deutschen Wissenschaftssystem etablieren wollen, sind erwünscht und besonders aufgefordert, sich an der Förderinitiative „BattFutur“ zu beteiligen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscher und -forscherinnen geeignet sind. Auch können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von „Start-up“-Unternehmen gefördert werden. Forschungsgegenstand aller angestrebten Vorhaben sind material- und prozessbasierte Frage­stellungen, die wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen betreffen.

Projektideen können unter Berücksichtigung der Ressourcen- und Energieeffizienz beispielsweise zu folgenden Forschungsschwerpunkten im Bereich der Batterietechnologie eingereicht werden:

  • Material- und Zellkomponentendesign (z. B. materialeffizienter Einsatz und Substitution der Rohstoffe, recyclinggerechte Konstruktion der Materialien und Zellkomponenten, Labelling für eine Recyclingstrategie),
  • Materialsynthese oder -entwicklung von Kathoden- und Anodenmaterialien, Elektrolyten und Additiven sowie Separatoren inklusive Betrachtung des Skalierungspotenzials,
  • Materialsimulation bzw. -modellierung als Ergänzung zu experimentellen Untersuchungen,
    mikrostrukturelle und physikalisch-chemische Charakterisierung (z. B. Grenzflächenphänomene, Reaktions- und
  • Transportmechanismen, Einlagerungsmechanismen, Dendritenbildung etc.) inklusive Methodenentwicklung und molekularer Simulationstechniken,
  • Zelldesign, z. B. Design und Konstruktion demontage- und recyclingfreundlicher Batteriezellen und -module, innovative Konzepte, die vom üblichen Zelldesign abweichen,
  • Monitoringsysteme und Überwachungskonzepte (Hard- und Software) zur Beurteilung der Qualität, des Ladezustands, des Funktions- und des Alterungszustands der Zellen sowie Lebenszyklusbetrachtungen zur Entscheidung Re-Use oder Recycling,
  • Prozesssimulation und -entwicklung einschließlich deren Kalibrierung entlang der Prozesskette, beispielsweise ­unter Einsatz künstlicher Intelligenz für die Modellentwicklung und Parameteridentifizierung sowie Kopplung und
  • Automatisierung einzelner Prozessschritte,
    leistungs‐ und qualitätsoptimierte sowie ressourcenschonende Elektroden- und Zellproduktion mit integrierter Überwachung, Regelung und Optimierung von Anlagen und Prozessen,
  • Zellfertigung und -konditionierung inklusive der Ermittlung qualitätsrelevanter Parameter bis hin zum Formier- und Reifungsprozess,
  • automatisierte Modulfertigung und Industrie 4.0 inklusive der Entwicklung digitaler Werkzeuge zur Planung ressourceneffizienter Batterieproduktionssysteme,
  • Entwicklung innovativer Recyclingverfahren.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraumvon bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,85 Millionen Euro begrenzt.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bis zu fünf Nachwuchsgruppen zu fördern.

Eine Zwischenbewertung anhand von Meilensteinkriterien und Abbruchkriterien ist in der Regel nach drei Jahren vorgesehen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Zwischenbewertung wird unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum über die Weiterförderung entschieden. Bei Vorhaben, welche die Ausgründung eines „Start-ups“ oder eine solche Ausgründung neben anderen Zielen beinhalten, wird auch das weiterentwickelte Gründungskonzept hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit in die Zwischenbewertung einbezogen.

Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger wird im Vorfeld der Skizzeneinreichung dringend empfohlen.

Ansprechpartner/-in


Dr. Tobias Breitbach
+49 02461 61-85433

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