KMU-innovativ: Einstiegsmodul für Materialforschung/Materialien
Der Weg von einer neuen Idee oder einem Forschungsansatz hin zu einem innovativen Produkt, Verfahren oder einer Dienstleistung ist mitunter lang: Ideen müssen bewertet, Konzepte entwickelt, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüft und die Forschungs- und Entwicklungsbedarfe sowie Kooperationspartner identifiziert werden. Das ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig eine Herausforderung. Mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) KMU bei Projekten im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben – damit deren Innovationskraft langfristig gestärkt wird.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt). Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7.1 der Bekanntmachung) persönlich beraten lassen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben, um
- neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten,
- die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,
- den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,
- Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen,
- notwendige FuE-Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 Prozent (De-minimis) mit maximal 50.000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden können.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten mit einem Zuschlag für übrige Kosten (z. B. Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Gemeinkosten) in Höhe von 120 Prozent der förderfähigen Personalkosten sowie Unteraufträge in Höhe von maximal 20.000 Euro, aber nicht mehr als die veranschlagten eigenen Personalkosten plus Zuschlag, für Analysen und Beratung durch Dritte. Die Unterauftragnehmer sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen auszuwählen und im Antrag zu benennen.
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