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M-era.Net III - Batteriematerialien

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Diese Förderrichtlinie ist eingebettet in die Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung sowie das BMBF-Dach­konzept „Forschungsfabrik Batterie“ und ermöglicht die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net III beteiligten Länder/Regionen in FuE-Projekten. Es ist das Ziel dieser Förderrichtlinie, vorhandene Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen sowie auf die Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Batteriematerialien stehen, zu schließen.

Die vielfältigen Einsatzgebiete von Batteriesystemen erfordern Verbesserungen insbesondere im Hinblick auf die Energie- und Leistungsdichte, Lebensdauer und Sicherheit bei gleichzeitig geringeren Kosten. Um diese Bedarfe konkret zu adressieren, sollen im Rahmen dieser Förderrichtlinie technische Lösungen in den Bereichen Material- und Prozessmodellierung, Oberflächen-/Grenzflächentechnik, Neue Materialien additive Fertigung sowie alternative Batteriesysteme erarbeitet werden. Alternative Batteriesysteme werden als Batteriesysteme mit einer von etablierten Lithium-Zellchemien abweichenden Zellchemien definiert. Beispiele dafür sind Systeme aus den Kategorien Metall-Sauerstoff/Luft, Natrium-Ionen, Magnesium-Ionen, Zink-Ionen, Metall-Schwefel oder Festkörperbatterien. Diese Lösungen sollen eine messbare Weiterentwicklung im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik darstellen und anhand von quantifizierbaren Meilensteinen und Leistungskennzahlen (Key-Performance-Indicator) bewertet ­werden können. Des Weiteren soll forschungsseitig der Aufbau einer industriellen Batteriezellproduktion unterstützt und ein Beitrag zur europäischen Batterieallianz geleistet werden. Auf diese Weise sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.
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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Was wird gefördert?

Die Themenvorschläge müssen einem der folgenden M-ERA.NET Themenbereiche zugeordnet sein:

  • Materials for energy
  • Innovative surfaces, coatings and interfaces
  • High performance composites
  • Functional material

In diesen Themenschwerpunkten sind verschiedene Aspekte zur Forschung an „Batteriematerialien“ transversal eingebettet und werden explizit benannt.

Verbundvorhaben mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt „Batteriematerialien“ förderfähig. In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien, Superkondensatoren sowie Brennstoffzellen gefördert. Zudem muss das Konsortium mindestens drei Partner aus zwei am M-era.Net III beteiligten Ländern oder Regionen einschließen; davon mindestens ein europäisches Land oder eine europäische Region.

Die Projektvorschläge sollen Verbesserungen (deutliche, quantifizierbare Verbesserungen von Eigenschaften wie ­beispielsweise Energie- und Leistungsdichte, Schnellladefähigkeit, Lebensdauer, Sicherheit, Alterung und Kosten) bestehender Batteriesysteme oder auch Entwicklungen zu neuartigen Batteriesystemen adressieren. Hierbei steht nicht nur die reine Materialforschung, sondern auch die Demonstration der daraus resultierenden optimierten ­Materialeigenschaften in Halb- und Vollzellen im Fokus. Darüber hinaus sollen die Projektvorschläge auf die Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Maschinellen Lernens (ML) zur Entwicklung der Batteriematerialien sowie der Analyse- und Produktionsverfahren fokussieren. Ein weiterer Schwerpunkt des Förderaufrufs ist die Entwicklung der additiven Fertigung von Batteriekomponenten.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net III sind hier zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

Diese Förderrichtlinie richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative transnationale Forschungsvorhaben, die sich mit dem Themenschwerpunkt „Batteriematerialien“ befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben experimentelle Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Ebenso sollen die eingesetzten Methoden der numerischen Simulation sowie die Methoden der KI und des ML auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen. Die Einbeziehung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.

Synergien zu europäischen Initiativen, wie beispielsweise der europäischen Batterieallianz oder der europäischen Batteriepartnerschaft „Batteries European Partnership“ (vormals: „European Partnership for an Industrial Battery Value Chain“) sind erwünscht und sollen in den Projektskizzen dargestellt werden um ein koordiniertes Vorgehen bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Themen sicherzustellen. Die Einbeziehung von Aktivitäten und Modulen des BMBF-Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ über die Batterie-Kompetenzcluster hinaus, etwa mit der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) oder Vorhaben der Fördermaßnahme „Batterie 2020 Transfer“, wird begrüßt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

 

Ansprechpartner/-in


Dr. Show-Ling Lee-Müller
+49 02461 61-4471

Alexander Eckert
+49 02461 61-2621

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