M-era.Net II – Materialien für die Additive Fertigung
Das M-era.Net II (ERA-Net on research on materials science and engineering including international cooperation) mit 44 Partnern aus 30 europäischen und außereuropäischen Ländern und Regionen startete Anfang 2012 als Projekt im siebten EU-Forschungsrahmenprogramm (FP7). Es wird nun von 2016 bis 2021 als Horizont-2020-Projekt fortgeführt. Inhaltlich wird eine breite Themenvielfalt von grundlagenorientierten Materialwissenschaften über Forschung und Entwicklung innovativer Werkstoffkonzepte bis zu den Herstellungsprozessen abgedeckt.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aus mindestens zwei verschiedenen Partnerländern bzw. -regionen aktiv beteiligt sein müssen. Eine Übersicht über die am Call 2018 beteiligten Länder und Regionen ist auf der M-era.Net-II-Webseite zu finden (siehe „Weiterführende Links").
Antragsberechtigt sind in Deutschland Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Einbindung deutscher Industriepartner wird dringend empfohlen.
Was wird gefördert?
Das Ziel der deutschen Beteiligung an dieser Bekanntmachung ist es, die deutsche FuE-Community im Bereich der Smart Textiles und der Materialien für die Additive Fertigung verstärkt international zu vernetzen. Die Bekanntmachungen richten sich an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit der Thematik „Materialien für die Additive Fertigung“ befassen und dabei eines der nachfolgenden Themenfelder des M-era.Net II adressieren:
- Es sollen innovative metallische, keramische und Polymermaterialien für den Einsatz in der Additiven Fertigung entwickelt werden, um die Eigenschaften der hergestellten Komponenten zu verbessern. Ziel ist es Materialien zu entwickeln, die spezifisch für den additiven Fertigungsprozess gestaltet wurden. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sind Anwendungen in der Medizintechnik ausgeschlossen (Materialforschung).
- Die Entwicklung neuer Prozess- und Anlagentechnologien für die additive Fertigung innovativer Bauteile und Produkte mittels neuer Materialien wird im Rahmen der Produktionsforschung gefördert.
- Projekte, die sowohl Materialentwicklung-, als auch Prozesstechnologien für die Additive Fertigung adressieren nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt vor.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt:
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können für Forschungsvorhaben eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Diese Projektpauschale muss beantragt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken.
Die Förderung ist auf einen Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten angelegt.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz