M-era.Net II - Batteriematerialien
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu dem Themenschwerpunkt „Batteriematerialien“ fördern. Die Grundlage hierfür ist das nationale Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“.
Die im M-era.Net II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Batterie- und Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder und Regionen in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.
Das M-era.Net II ist eine gemeinsame Initiative von 43 Partnern aus 30 europäischen und außereuropäischen Ländern und Regionen. Die Fördermittelgeber der anderen beteiligten Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen.
In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit PtJ dringend empfohlen.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen) in Deutschland verlangt. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)):eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte des M-era.Net Calls 2019 adressieren:
- Topic 2: Innovative surfaces, coatings and interfaces
- Topic 4: Functional materials
Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt „Batteriematerialien“ förderfähig. In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien, Superkondensatoren sowie Brennstoffzellen gefördert.
Die Projektvorschläge sollen Verbesserungen (deutliche, quantifizierbare Verbesserungen von Eigenschaften wie beispielsweise Energiedichte, Leistungsdichte, Schnellladefähigkeit, Lebensdauer, Sicherheit, Alterung und Kosten) bestehender Batteriesysteme oder auch Entwicklungen zu neuartigen Batteriesystemen adressieren. Hier steht nicht nur die reine Materialforschung, sondern auch die Demonstration der daraus resultierenden optimierten Materialeigenschaften in Halb- und Vollzellen im Fokus.
Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net II sind unter https://m-era.net/joint-calls/joint-call-2019 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.
Im Hinblick auf eine nachhaltige Innovationspolitik für den Standort Deutschland, fördert das BMBF seit mehreren Jahren die Batterieforschung. Mit dem neuen übergreifenden Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ setzt das BMBF diese Strategie konsequent fort. Damit soll forschungsseitig der Aufbau einer industriellen Batteriezellproduktion unterstützt und ein Beitrag zur europäischen Batterieallianz geleistet werden. Das Dachkonzept beschreibt einen integrierten Ansatz zur Förderung der Erforschung neuer Batterietechnologien – vom Material über die Batteriezelle bis zur Produktion. In diesem Kontext adressiert diese Bekanntmachung das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen, sowie auf die Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Batteriematerialien stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien in industrielle Anwendungen geschaffen werden.
Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative, transnationale Forschungsprojekte, die sich mit dem Themenschwerpunkt „Batteriematerialien“ befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung von KMU in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.
Synergien zu europäischen Initiativen, wie beispielsweise der europäischen Batterieallianz oder der europäischen Battery 2030+ Initiative sind erwünscht und sollen in den Projektskizzen dargestellt werden um ein koordiniertes Vorgehen bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Themen sicherzustellen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderung ist auf einen Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten angelegt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeitenfallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz