BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur
Die Materialwissenschaft und die Werkstofftechnik haben in hochtechnisierten Ländern wie Deutschland eine herausragende Bedeutung. Gerade diese Forschungsfelder besitzen große Innovationskraft und vermögen wegen ihrer Hebelwirkung bedeutende Märkte zu erschließen. Hochqualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs ist daher besonders wichtig. Hier sucht einerseits die Industrie qualifizierte Fachkräfte, die neueste Erkenntnisse in die Anwendung bringen und kreative Ideen in Innovationen umsetzen. Andererseits werden an den Hochschulen engagierte junge Akademikerinnen und Akademiker für Forschung und Lehre gesucht.
Bildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses sind die Bausteine für unsere Zukunft. Der Wettbewerb „NanoMatFutur“ ist als Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch Unterstützung exzellenter Nachwuchsköpfe konzipiert, die mit ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben, neue Anwendungen in der Industrie stimulieren und mit ihren interdisziplinären Forschungsarbeiten die Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und Verfahrenstechnik überwinden. Als Impulsgeber mit neuen Denkansätzen für Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tragen die jungen Akademikerinnen und Akademiker zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung des Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland aktiv bei.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen. [1]
Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforschende, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben.
Projektskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zurzeit im Ausland arbeiten und sich langfristig im deutschen Wissenschaftssystem etablieren wollen, sind erwünscht und besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität „NanoMatFutur“ zu beteiligen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforschenden geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs-und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von „Start-Up“-Unternehmen gefördert werden.
Die Forschungsthemen adressieren insbesondere eines der Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ (www.werkstofftechnologien.de/programm/):
- Werkstoffe für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Werkstoffe für Mobilität und Transport
Ausgenommen sind hier Forschungsvorhaben mit material- und prozessbasierten Fragestellungen zu wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Diese werden in der Fördermaßnahme „BattFutur“ des BMBF gefördert. [2] - Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
- Werkstoffe für zukünftige Bausysteme
Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer und/oder die Ausgründung eines „Start-Up“-Unternehmens durch die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bzw. Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projektbezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.
Die Wiedereinreichung einmal abgelehnter Forschungsvorschläge zu einem nachfolgenden Stichtag ist ohne Aussicht auf Erfolg.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,95 Millionen Euro begrenzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Förderfähig sind auch Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. [3]
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern.
Eine Zwischenbewertung anhand von Meilensteinkriterien und Abbruchkriterien ist in der Regel nach drei Jahren vorgesehen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Zwischenbewertung wird unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum über die Weiterförderung entschieden. Bei Vorhaben, welche die Ausgründung eines „Start-Ups“ oder eine solche Ausgründung neben anderen Zielen beinhalten, wird auch das weiterentwickelte Gründungskonzept hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit in die Zwischenbewertung einbezogen.
[1] Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Nummer 2.
[2] https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2020/08/3109_bekanntmachung.html
[3] Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
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