Graduiertenkolleg NERD II
Die Förderlinie Digitale Sicherheit unterstützt im Bereich der IT-Sicherheitsforschung die Einrichtung eines Graduiertenkollegs (GRK), das junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren akademischen Karrieren voranbringt. Der zentrale thematische Fokus des Graduiertenkollegs lautet „Digitale Sicherheit – Human-Centered Systems Security“ . Darüber hinaus zielt das GRK auf die Vernetzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab und leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Forschung zur IT-Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die Ruhr-Universität Bochum wird einen Gesamtantrag für ein standortübergreifendes Graduiertenkolleg erstellen, an dem sich Tandems mit geeigneten Promotionsvorhaben diskriminierungsfrei beteiligen können.
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Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Das Gesamtkonzept des standortübergreifenden Graduiertenkollegs wird von der Ruhr-Universität Bochum erstellt, die auch die koordinierende administrative Betreuung übernimmt. Innerhalb des Gesamtkonzepts werden Promotionstandems zu Themen der IT-Sicherheitsforschung gefördert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf kooperativen Promotionen. Das Graduiertenkolleg ist für Beiträge aller staatlichen und staatlich refinanzierten NRW-Hochschulen offen.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm GRK NERD II wird ein standortübergreifendes Graduiertenkolleg gefördert. Der Förderaufruf baut auf den vorhandenen Strukturen des an der Ruhr-Universität Bochum etablierten Graduiertenkollegs „North-Rhine Westphalian Experts in Research on Digitalization“ (GRK NERD) auf und lobt weitere Promotionstandems aus. Das Ziel des Graduiertenkollegs ist es, die Nachwuchsförderung in der IT-Sicherheit an Universitäten und Fachhochschulen in ganz Nordrhein-Westfalen zu stärken und das Forschungsprofil im Forschungsbereich Human-Centered Systems Security nachhaltig zu schärfen.
Bereits in der Bewerbungsphase schließen sich zwei spätere Promotionsbetreuende, sog. Principal Investigators (PI), von verschiedenen Hochschulen zu einem PI-Tandem zusammen und reichen ihre gemeinsamen Promotionsvorschläge bei der Ruhr-Universität Bochum ein. Die Ruhr-Universität Bochum sammelt diese Bewerbungen und reicht sie zusammen mit der Gesamtbewerbung beim Projektträger ein.
Eine Vorauswahl durch die Ruhr-Universität Bochum erfolgt nicht. Zuwendungsfähig sind in erster Linie Personalausgaben für die Doktorandinnen und Doktoranden. Für die Durchführungsphase des GRK wählen die PI-Tandems geeignete Promovierende zur Umsetzung der Promotionsvorhaben aus.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Die Begutachtung der Bewerbungen für die Promotionstandems erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter anhand eines Kriterienkatalogs. Anschließend stellen sich die am besten gerankten PI-Tandems in einer Jurysitzung vor. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft entscheidet auf Basis ihrer Förderempfehlung und der verfügbaren Haushaltsmittel, welche der Promotions-Tandems gefördert werden.
Die Förderdauer des Graduiertenkollegs beträgt maximal vier Jahre. Die Gesamtförderung beläuft sich auf bis zu 2,48 Millionen Euro. Um das Graduiertenkolleg nachhaltig zu etablieren, ist eine Eigenbeteiligung der Hochschulen erforderlich. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung mit zeitlich gestaffelter, abnehmender Förderquote in Höhe von 90 Prozent bis 50 Prozent.
FAQ und Hinweise zur Förderung der PI-Tandems (Principal Investigators) als Mitglieder des standortübergreifenden NERD II
Worum geht es bei NERD II?
Das Graduiertenkolleg NERD II baut auf den Strukturen des an der Ruhr-Universität Bochum bereits etablierten Graduiertenkollegs „North-Rhine Westphalian Experts in Research on Digitalization“ (GRK NERD) auf. Der übergeordnete thematische Fokus und das Leitmotiv aller geförderten Projekte bei NERD II lautet Digitale Sicherheit – Human-Centered Systems Security.
Im Wesentlichen soll durch das Graduiertenkolleg
- die Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden auf höchstem Niveau und
- die standortübergreifende Stärkung der Vernetzung der Forschenden erreicht werden.
Zentrale Aufgabe des Graduiertenkollegs ist es, die Promovierenden auszubilden und ihre selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit zu unterstützen. Die Promovierenden sollen dabei
- ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das geplante Tandempromotionsprojekt und das Ausbildungsprogramm des Graduiertenkollegs voll einsetzen und ihre Promotionsleistungen nach Maßgabe der Promotionsordnung ihres Standortes erbringen,
- aktiv und regelmäßig an den Modulen des weiterqualifizierenden Programms und an den Aktivitäten des Graduiertenkollegs teilnehmen und diese mitgestalten.
Wer kann sich bei NERD II bewerben?
Für das Graduiertenkolleg NERD II können sich ausschließlich Tandems aus zwei Forschenden bewerben.
Bereits in der Bewerbungsphase schließen sich zwei spätere Promotionsbetreuende, sog. Principal Investigators (PI), zu einem PI-Tandem zusammen und reichen ihre gemeinsamen Promotionsvorschläge bei der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ein, die diese sammelt und als Gesamtbewerbung beim Projektträger einreichen wird. Eine Vorauswahl durch die RUB erfolgt nicht. Wird das PI-Tandem zur Förderung ausgewählt, wählt es selbstständig geeignete Promovierende aus.
Welche PI-Tandems und welche Promotionstandems sind möglich?
Gewünscht sind PI-Tandems, an denen möglichst zwei verschiedene Hochschulen in NRW beteiligt sind. Dabei kann es sich um zwei Universitäten oder eine Universität und eine Fachhochschule handeln.
Sollte sich dennoch ein PI-Tandem von nur einer Hochschule zusammenfinden wollen, so müssen die beiden Beteiligten zumindest zwei verschiedenen Instituten bzw. zwei verschiedenen Lehrstühlen bzw. zwei verschiedenen Disziplinen oder ähnlich verschiedenen Institutionen zugeordnet sein. Darüber hinaus muss aus ihrer Bewerbung der besondere positive Mehrwert im Vergleich zum grundsätzlich standortübergreifend zusammenzusetzenden Tandem und für den Wissenschaftsstandort NRW sehr deutlich hervorgehen.
Mit den Promotionsvorschlägen soll beschrieben werden, wie die Kooperation der beiden PIs und Promovierenden konkret umgesetzt werden soll und wie sichergestellt wird, dass sich die Promovierenden standortübergreifend austauschen.
Für die Durchführungsphase des GRK wählen die PI-Tandems geeignete Promovierende zur Umsetzung der Promotionsvorhaben aus. Voraussetzung für die Auswahl der Promovierenden ist, dass diese an den entsprechenden Standorten des PI-Tandems promovieren können. Im Falle einer kooperativen Promotion soll diese möglichst an der Tandem-Universität durchgeführt werden.
Wie werden die Promovierenden betreut?
Die hauptsächliche Betreuung der Promovierenden erfolgt durch eine oder einen PI der am jeweiligen Tandemprojekt beteiligten Hochschule mit Promotionsrecht oder durch eine weitere Person, die von den am Tandemprojekt beteiligten PIs benannt wird. An den jeweiligen Standorten sind die Promovierenden fachlich und institutionell einzubinden. Darüber hinaus sollen die Promovierenden in das Programm des Graduiertenkollegs NERD II an der RUB integriert werden. An den jeweiligen Standorten soll die arbeitstägliche Betreuung und Einbettung in die entsprechenden Infra- und Sozialstrukturen (u. a. regelmäßige Arbeitsbesprechungen, Schreib- und Arbeitsplätze) sichergestellt werden. Die bzw. der andere am jeweiligen Tandemprojekt beteiligte PI soll vorzugsweise die zweitbetreuende Person der Promotion sein. Zusätzlich soll die das GRK koordinierende Person für weitere Fragen aus dem administrativen Bereich zur Verfügung stehen.
Näheres zu Ausbildung und Betreuung soll zu gegebenem Zeitpunkt in einer Betreuungsvereinbarung zwischen Graduierter bzw. Graduiertem und PI festgelegt werden.
Promovierende sollen auf Empfehlung der beteiligten Standorte und bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden. Die Aufnahme ist verpflichtend für die Inanspruchnahme der Förderung.
Bis wann sollen PI-Tandems ihre Promotionsvorschläge an wen senden?
Vorschläge der PI-Tandems für Promotionsvorhaben (Bewerbungen) sind bis zum 26. März 2021 in zweifacher Ausfertigung in Papierform (nicht gebunden, ein Original und eine orginalgetreue Kopie) per Post an die Ruhr-Universität Bochum zu schicken:
Prof. Dr. Thorsten Holz
Ruhr-Universität Bochum
Lehrstuhl für Systemsicherheit
Universitätsstr. 150
D-44780 Bochum
sowie einmalig in elektronischer Form (als ein durchsuchbares pdf-Dokument, Arbeits,- Zeit- und Ausgabenplan AZA zusätzlich auch als Excel-Datei) per E-Mail zu senden an
Die einzureichenden Unterlagen für die Bewerbung umfassen
- Template zur Vorhabenbeschreibung – Unterschrift der beiden PIs erforderlich, im Original
- 2 Letter of Intent – Unterschrift der jeweiligen Hochschulleitung und des jeweiligen PIs erforderlich, im Original (Anm.: LOI ist im Template zur Vorhabenbeschreibung enthalten)
- Arbeits,- Zeit- und Ausgabenplan AZA – Übersicht über gesamten Zeitraum (1 Seite)
Formulare erhalten Sie hier auf dieser Seite rechts im Downloadbereich.
Ansprechpersonen bei Fragen zu den Formularen sind:
Frau Iris Blomenkamp-Höfges
Tel.: +49 2461 61-9027
E-Mail: i.blomenkamp@fz-juelich.de
Frau Dr. Sonja Kleeschulte
Tel.: +49 2461 61-85442
E-Mail s.kleeschulte@fz-juelich.de
Projektträger Jülich
Forschung und Gesellschaft NRW
Geschäftsbereich TRI
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner bei organisatorischen und inhaltlichen Fragen:
Herr Prof. Dr. Thorsten Holz
Lehrstuhl für Systemsicherheit
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 150
D-44780 Bochum
Tel.: +49 234/32-27814
E-Mail: koordination@nerd.nrw
Die Ruhr-Universität Bochum leitet die vollständige Bewerbung bis spätestens zum 16. April 2021 an PtJ weiter.
Wie werden die Tandems ausgewählt?
Nach Eingang der Gesamtbewerbung werden die vorgeschlagenen Promotionsthemen zunächst schriftlich bewertet und durch Gutachterbewertung gerankt. Ausgewählte PI-Tandems werden zur Jurysitzung (voraussichtlich im September 2021, ggfs. Online-Format) eingeladen. Die PIs der Tandems erhalten dort die Gelegenheit, ihre Projektideen der Jury persönlich vorzustellen.
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Für Promotionstandems:
Personalausgaben nur für Promovierende in Anlehnung an die DFG-Personalmittelsätze sowie notwendige Reisemittel (v.a. zu Konferenzen und Lab-Rotations) und ggfs. Sachmittel.
Die Finanzierung von Dritten (bspw. Praxispartnerinnen und Praxispartnern) ist nicht zuwendungsfähig.
Es werden nur Promotionsvorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule gefördert.
Für die Koordination an der RUB:
Personalausgaben verteilen sich auf 1,5 Stellen für die wissenschaftliche und die administrative Koordination sowie Mittel für gemeinsame Veranstaltungen wie Workshops, Summerschools etc., die insbesondere auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler miteinander vernetzen.
Für welchen Zeitraum kann eine Förderung in Anspruch genommen werden?
Die Förderung wird in der Regel für ein bis zu 3,5-jähriges Promotionsstudium während der Laufzeit des Graduiertenkollegs gewährt.
Wann müssen die Tandems starten?
Start ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids möglich, frühestens ab 1. Februar 2022. Alle Promotionstandems sollen bis sechs Monate nach Beginn des Durchführungszeitraums mit den Promotionsvorhaben beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich nicht möglich.
Die beiden Promovierenden innerhalb eines Tandems sollten jedoch möglichst gleichzeitig beginnen.
Wie wird die Zuwendung ausgezahlt?
Die Ruhr-Universität Bochum ist Zuwendungsempfängerin und leitet die Zuwendungen für die Promotionstandems nach Vorgabe des Zuwendungsbescheids an die beteiligten Hochschulen weiter. Dafür wird die Ruhr-Universität Bochum entsprechende Weiterleitungsbescheide erstellen.
Sind Eigenanteile der Hochschulen erforderlich?
Das Graduiertenkolleg soll nachhaltig in NRW etabliert werden. Daher erfordert die Förderung der Promotionstandems neben der Zuwendung auch finanzielle Eigenbeteiligungen der teilnehmenden Hochschulen. Promotionen werden innerhalb des GRK für maximal 3,5 Jahre gefördert. Für eine ggfs. darüber hinaus erforderliche Finanzierung der Promovierenden muss die Hochschule selbst Vorsorge treffen (s. a. Vorlage für den LOI, der im Template zur Vorhabenbeschreibung enthalten ist).
Für die Promovierenden an den beteiligten Universitäten ist jeweils in den ersten 21 Monaten einer Promotion ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten, danach 50 Prozent. Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben betragen bis zu 75.400 Euro pro promovierende Person pro Jahr, inkl. Reisemitteln und ggfs. Sachmitteln.
Für die Promovierenden an den Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist während der 3,5-jährigen Förderungsphase ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten.
Auch die Koordination des GRK wird gestaffelt gefördert: 90 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 80 Prozent im dritten und vierten Jahr.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz