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Qualitätsmanagement Klimaanpassung

eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Wichtiger Hinweis:

Seit Juni 2023 ist die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 64, Ansprechpartner für die Förderung der Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung.

 

Förderung der Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung

Die Auswirkungen des Klimawandels sind in Nordrhein-Westfalen bereits spürbar und werden in Zukunft voraussichtlich zunehmen. Nach dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen sollen die Auswirkungen des Klimawandels durch die Erarbeitung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden.

Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und Kreise in NRW bei der Durchführung eines diesbezüglichen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens.

Ziel der Förderung ist es, Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel durch die Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung aufzubauen und dort, wo bereits Aktivitäten vorhanden sind, diese auszubauen. Dies soll zur kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Anpassung an den Klimawandel führen. Darüber hinaus soll die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen, beziehungsweise die Integration des Themas Klimaanpassung, zur Implementierung in das stete Verwaltungshandeln beitragen.

Gefördert wird die Teilnahme und Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinn eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens. Ausgaben für externe Beratung, Auditierung oder Lizenzen werden anteilig gefördert (siehe Richtlinie „Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ in der aktuell gültigen Fassung).

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.
Bekanntmachung

Ansprechpartner/-in


Miriam Franken
+49 02461 690-199

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Anlagen zum Zuwendungsbescheid

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