Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in der Meeres- und Polarforschung
Wie wirkt sich der Klimawandel auf die Ökosysteme in der Arktis und den Arktischen Ozean aus? Antworten auf diese Frage suchen das deutsche Bundesforschungsministerium (BMBF) und die britische Forschungsförderagentur (NERC) gemeinsam. Daher möchten die beiden Partnerländer im Wissenschaftsjahr „Meere und Ozeane“ deutsch-britische Forschungsprojekte zu diesen dringenden Klimafragen fördern.
Ziel des deutsch-britischen Aufrufs ist es, das Verständnis dafür zu verbessern, wie sich der Klimawandel auf die groß angelegte Ökosystemstruktur und die biogeochemische Funktionsweise des Arktischen Ozeans auswirken werden. Um die Auswirkungen zu verstehen und Vorhersagen für zukünftige Veränderungen des Lebensraums Arktis machen zu können, sollen die Funktionsweise und die Anpassungsfähigkeit des Lebensraums Arktis erforscht werden.
Projektvorschläge können zu folgenden Themenfeldern und Fragestellungen eingereicht werden:
- Die Funktionsweise der arktischen Ökosysteme
- Wie empfindlich reagieren die marinen Ökosysteme auf die vielfachen Stressfaktoren wie Veränderungen der Temperatur, des pH-Werts, des Nährstoffangebots, veränderte Lichtverfügbarkeit und Verunreinigungen?
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Eine Zusammenarbeit mit britischen Partnern wird vorausgesetzt. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung und gegebenenfalls Verbundkoordination durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Die KMU-Definition der Europäischen Kommission ist hier einzusehen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Was wird gefördert?
Das übergeordnete Ziel dieses Aufrufs ist es, gemeinsame deutsch-britische Projekte zu fördern, die das Verständnis dafür verbessern, wie sich Veränderungen in der physischen Umgebung (Eis und Ozean) auf die groß angelegte Ökosystemstruktur und die biogeochemische Funktionsweise des Arktischen Ozeans auswirken werden. Um die potenziellen Auswirkungen zu verstehen und Vorhersagen für zukünftige Veränderungen der Ökosystemdienstleistungen machen zu können, sollte mindestens einer von zwei Arbeitsschwerpunkten adressiert werden:
- Entwicklung eines quantifizierten Verständnisses der Struktur und Funktionsweise arktischer, mariner Ökosysteme.
- Erfassung der Sensibilität mariner Ökosysteme, ihrer Funktionsweise und Dienstleistungen auf multiple Stressoren und die Ableitung von Vorhersagen zu Auswirkungen des globalen Wandels in der Arktis.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
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