FAQ zum Förderaufruf Ideenwettbewerb „Wasserstoffrepublik Deutschland“
Zu Modul 1: Leitprojekte Grüner Wasserstoff
1. Welchen Umfang dürfen die Leitprojekte haben?
Es gibt keine Vorgaben für die Fördersumme je Projekt. Entscheidend ist immer, in welchem Verhältnis der Förderbedarf zum Nutzen für das Voranbringen der Wasserstoffwirtschaft und der Energiewende steht. Weiterhin wird vor Bewilligung die Angemessenheit der beantragten Mittel im Einzelnen geprüft.
2. Welche Anforderungen an Konsortien gibt es?
Entscheidend sind immer zwei Fragen: 1. Wie relevant ist der Projektvorschlag für den Aufbau der Grünen Wasserstoffwirtschaft? Und 2. Welche Partner sind nötig, um die entsprechenden Forschungs- und Innovationsziele zu erreichen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat bewusst keine großen Hürden aufgebaut und möchte, dass sich zum Beispiel auch kleinere Unternehmen mit ihren innovativen Ideen einbringen können.
Zu Modul 2: Grundlagenforschung Grüner Wasserstoff
Fragen und Antworten zur Skizze und zur Vorhabenbeschreibung
1. Erfolgt die Einreichung einer Skizze durch den Koordinator eines Verbundes oder müssen alle Projektpartner eine eigene Skizze einreichen?
Die Einreichung von Skizzen für Verbundvorhaben erfolgt ausschließlich durch den Koordinator. Informationen zu den einzelnen Partnern sind darin enthalten.
2. Wie streng ist die Seitenvorgabe von zwölf Seiten inklusive Anlagen?
Bitte halten Sie die Seitenbegrenzung ein. Weitergehende Angaben und Informationen können nicht mehr berücksichtig werden. Die Fachgutachterinnen und Fachgutachter müssen Informationen ab der dreizehnten Seite nicht bei der Bewertung berücksichtigen.
4. Soll ich Lebensläufe des Koordinators oder der Projektpartner anhängen?
Dies ist nicht notwendig.
5. Muss das im easy-Online-Portal eingereichte Formular rechtsverbindlich unterschrieben werden?
Nein, sofern es jedoch möglich ist, eine digitale Unterschrift und/oder Signatur zu setzen, bitten wir, dies zu tun.
Fragen und Antworten zum Konsortium, zur Fördersumme und zur Laufzeit
6. Gibt es Vorgaben zur Größe oder Zusammensetzung des Konsortiums?
Es sind sowohl rein akademische Verbünde als auch Verbünde mit Industriebeteiligung bzw. unter Industrieführung möglich. Bei stark anwendungsorientierten Vorhaben ist eine Industriebeteiligung empfehlenswert. Auch Einzelvorhaben sind möglich.
7. Können auch Partner ohne Förderung an dem Projekt beteiligt sein?
Zusätzliche Partner ohne Förderung (sogenannte assoziierte Partner) können grundsätzlich eingebunden werden. Aus der Skizze sollte die inhaltliche Beteiligung eindeutig hervorgehen.
8. Ich hätte gern einen Partner aus dem Ausland im Verbund. Ist das möglich?
Generell ist eine Förderung nur an Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland möglich. Ausländische Partner können als assoziierte Partner beteiligt werden.
9. Wie hoch ist die minimale/maximale Fördersumme, die ein Verbund beantragen kann?
Eine minimale bzw. maximale Fördersumme je Projekt ist nicht festgeschrieben. Erfahrungsgemäß liegen die beantragten Gesamtfördersummen für Verbundvorhaben zwischen 1 Million Euro und 3,5 Millionen Euro und für Einzelvorhaben entsprechend darunter. Abweichungen nach oben oder unten sind in begründeten Einzelfällen möglich.
11. Wie lang ist in der Regel die Projektlaufzeit? Kann ich auch darunter oder darüber liegen?
Üblicherweise liegt die Laufzeit bei drei Jahren. In Ausnahmefällen sind auch kürzere oder längere (maximal vier Jahre) Laufzeiten zulässig.
Fragen und Antworten zum Ablauf und zum Zeitplan
12. Laut Aufruf gibt es keine Einreichungsfrist. Kann ich also die ganze Zeit über Skizzen einreichen?
Stichtag zur Einreichung von Skizzen für die vierte Begutachtungsrunde war der 31. März 2022.
13. Welchen Laufzeitbeginn soll ich für mein Projekt angeben? Was ist sinnvoll?
Zur Vereinfachung der Angaben im easy-Online-Portal empfiehlt sich der fiktive Vorhabenbeginn zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres, auch wenn dies unwahrscheinlich ist. Bei Auswahl der Skizze wird der tatsächlich angestrebte Laufzeitbeginn diskutiert und gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
14. Wie werden die Skizzen bewertet?
Alle Skizzen werden von mindestens zwei Gutachterinnen und Gutachtern unabhängig voneinander nach den in der Bekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm Innovationen für die Energiewende festgelegten Kriterien begutachtet.
Fragen und Antworten zu Fördermodalitäten, Kosten und Ausgaben
15. Welche Kosten oder Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen?
Zu den nicht förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem:
- Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht projektbezogen eingesetzt werden. Die Grundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.
- Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den Fördermitteln beschafft wurden.
16. Unter Punkt 3 der „Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms“ steht, dass...
„Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, […] neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten erhalten.“ Was bedeutet das?
Dieser Punkt gilt nur für sogenannte Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (AUFE) und bezieht sich auf eine für AUFE erforderliche Verzahnung von institutioneller Förderung und Projektförderung durch den Bund. Entsprechende Einrichtungen haben dem Projekt grundfinanzierte Aktivitäten beizustellen, um das erforderliche Eigeninteresse des Antragstellers an der Durchführung der Projekte zu dokumentieren.
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