Agrarsysteme der Zukunft
Die Auswirkungen des Klimawandels, die zunehmende Verknappung lebenswichtiger natürlicher Ressourcen und eine wachsende Weltbevölkerung stellen Agrarsysteme in ihrer Funktion als Lieferanten von Lebensmitteln und Biomasse zukünftig vor eine Vielzahl neuer und großer Herausforderungen. Die heutige Agrarproduktion steht dabei aufgrund ihrer beträchtlichen Treibhausgas-Emissionen als Mitverursacher des Klimawandels und aufgrund ihres hohen Ressourcen- und Flächenverbrauchs im Zentrum der Betrachtungen. Doch auch wenn die Agrarproduktion momentan zu Umwelt- und Klimaproblemen beiträgt, besitzt sie gleichzeitig auch ein sehr großes Potenzial sich als innovative Zukunftsbranche zu etablieren und mit neuartigen Agrarsystemen und Produktionsformen nachhaltige und effiziente Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Um Lösungsansätze für diese zentrale Zukunftsaufgabe zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 den Strategieprozess „Agrarsysteme der Zukunft“ gestartet. Darauf aufbauend fördert das BMBF mit der vorliegenden Fördermaßnahme „Agrarsysteme der Zukunft“ neuartige Forschungs- und Entwicklungsansätze für innovative Agrarsysteme, die das Potenzial haben, die Landwirtschaft und die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie biobasierten Rohstoffen in einer sich ändernden Umwelt nachhaltig und ressourceneffizient umzugestalten.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union (Definition der Europäischen Union für KMU). Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Die Koordination des Verbunds muss durch eine Hochschule, außerhochschulische Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtung übernommen werden. Finanzielle Mittel, die zur Koordinierung benötigt werden (Personalaufwand), können unterstützend beantragt werden (siehe Nummer 7.2).
Was wird gefördert?
Die Variabilität der natürlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen führt zu komplexen und vielfältigen Aufgaben, zu deren Lösung eine übergreifende und systemische Betrachtungs- und Herangehensweise notwendig ist. Mithilfe inter- und transdisziplinärer Forschungsansätze muss dazu die Primärproduktion zusammen mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen aus ökonomischer als auch gesellschaftlicher und ökologischer Perspektive betrachtet werden. Dabei sind sowohl Stoffströme - vor dem Ziel einer möglichst geschlossenen Kreislaufführung der eingesetzten Ressourcen - zu analysieren, als auch relevante Umwelt- und Standortfaktoren einzubeziehen.
Um gesamtgesellschaftlich akzeptable Lösungen zu entwickeln und Zielkonflikte bei der Produktion und Nutzung nachwachsender Ressourcen zu entschärfen, sollen bessere Möglichkeiten der multidisziplinären Zusammenarbeit geschaffen werden. Zu deren Realisierung ist eine Integration von Naturwissenschaft, Technik, Ökonomie und Ökologie sowie sozialwissenschaftlicher Forschung unabdingbar. Wissen und Forschungsbedarf in Bezug auf „Agrarsysteme der Zukunft“ müssen dazu von den verschiedenen Akteuren über wissenschaftliche Disziplin- und Systemgrenzen hinaus schrittweise zusammengeführt, integriert und zu Innovationen umgesetzt werden. Dabei sind Synergien zu nutzen und Brücken an den Schnittstellen der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen zu schlagen. Schlüsseltechnologien und die digitale Transformation sind dabei wichtige Treiber für Agrarsysteme der Zukunft.
„Agrarsysteme der Zukunft“ vermitteln im Idealfall zwischen verschiedenen konkurrierenden Interessen und müssen so konzipiert werden, dass sie sich dynamisch-flexibel an wissenschaftlich-technische, ökonomische, gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen bzw. standortspezifische Bedingungen anpassen können. Im Spannungsfeld von Globalisierung, Regionalisierung und Urbanisierung, den verschiedenen sozioökonomischen Differenzierungsformen in der Landwirtschaft, dem internationalen Wettbewerb, sowie Verbraucherbedürfnissen und demographischem Wandel können so Kristallisationskeime für zukünftige Agrarsysteme geschaffen werden, die wiederum selbst der Motor für Veränderungen sein können.
Wie wird gefördert?
Für diese Fördermaßnahme ist folgendes Antrags- und Auswahlverfahren vorgesehen:
- Einreichung und Auswahl von Ideenskizzen
- Vorlage und Auswahl ausführlicher Forschungskonzepte und Förderanträge für Verbundvorhaben (Konzeptphase: sechs Monate)
- Förderentscheidung zu ausgewählten Verbundvorhaben (Umsetzungsphase, Förderzeitraum: bis zu fünf Jahre; optionale Verlängerung bei besonders empfehlenswerten Vorhaben um bis zu fünf Jahre)
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Publikationen
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