Bioeconomy in the North (BiN)
Eine bedeutende Grundlage für den Weg zu einer nachhaltigen Bioökonomie ist eine produktive Forstwirtschaft. Sie ist nach der Landwirtschaft der zweitwichtigste Wirtschaftszweig, der biogene Rohstoffe für die Bioökonomie bereitstellt. Das Förderziel ist es, die Nutzung von Holz zu diversifizieren, um damit neue innovative High-Tech-Produkte aus Holz und Holzbestandteile in den Markt zu bringen, damit diese an Bedeutung gewinnen können. Die Herausforderungen im Hinblick auf die Nutzung von Waldholz bestehen u. a. darin, die Rolle des Waldes in der Bioökonomie zu sichern und den Konflikt zwischen Naturschutz und Ressourcennutzung zu minimieren. Das kann durch verstärkte Nutzung von Abfall- oder Prozessnebenströmen, innovative Maßnahmen zur Holzproduktion oder der mehrfachen Holznutzung (z. B. stoffliche Vornutzung und energetische Nachnutzung) geschehen.
Zur Umsetzung der Bioökonomie als nachhaltiger, biobasierter Wirtschaftsform sind fokussierte internationale und europaweite Forschungsinitiativen - auch mit regionalem Bezug - erforderlich. Hier setzt die im Jahr 2017 gegründete Initiative Bioeconomy in the North (BiN) mit Partnern aus Finnland, Norwegen, Schweden, Kanada und Deutschland an. Die fünf Länder befinden sich in einer zueinander kompatiblen Ausgangssituation, um die Vision einer Bioökonomie umzusetzen. Die Partner haben es sich daher zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit exzellenter Forscherinnen und Forscher aus den fünf Ländern im Bereich der Bioökonomie zu fördern und so die Qualität und Intensität einer gemeinsamen Forschung zu stärken. Zu-wendungszweck von BiN ist es, Forschung und Innovation zu fördern, die zu neuen Produkten und Dienstleistungen aus Non-Food-/Non-Feed-Biomasseressourcen Nordeuropas und Kanadas führt. Weitergehende Informationen zu der Initiative Bioeconomy in the North sind unter www.bioeconomy-in-the-north.eu zu finden.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Konkret sollen Forschungs- und Innovationsprojekte gefördert werden, die zu neuen Produkten und Dienstleistungen aus holzbasierten Biomasseressourcen führen und einen regionalen Bezug zu Nordeuropa/Kanada haben. Hierbei wird ein wichtiger Beitrag zu mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen erwartet:
1. Aus Holz gewonnene Materialien als Grundlage für verbesserte Verfahren und Produkte
a) Neuer Bioraffineriekonzepte für die Kreislaufwirtschaft und die Bioökonomie;
b) Optimierung von Bioraffinerieprozessen hinsichtlich Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffeffizienz und Abfallreduzierung;
c) Entwicklung von Produkten mit hohem Mehrwert durch Gewinnung und Herstellung von Naturstoffen.
2. Neue Produkte auf Holzbasis
a) Entwicklung nachhaltiger, hochwertiger Verbraucherprodukte auf Holzbasis;
b) Entwicklung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Verfahren für holzbasierte Produkte;
c) Wertschöpfung durch Digitalisierung und Funktionalisierung bei der Entwicklung von Holzwerkstoffen;
d) Verbesserung von Produkten auf Holzbasis, einschließlich Holzwerkstoffen und Verbundwerkstoffen.
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der beteiligten Partnerländern Deutschland, Finnland und Norwegen, Schweden und Kanada gefördert. Die Beteiligung von mindesten einem Industriepartner am Verbund ist erforderlich. Hierbei kann es sich auch um einen assoziierten Partner handeln, der eigene Mittel einbringt und keine Förderung durch das BMBF oder die Partnerministerien erhält. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den internationalen Partnern ausbalanciert sind. Innerhalb eines Projektes darf die Fördersumme eines beteiligten Landes nicht mehr als 60 % der gesamten Fördersumme dieses Projektes überschreiten.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Projekte beträgt bis zu 36 Monate. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund bis zu 500.000 Euro nicht überschreiten.
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:
- Personal;
- Zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
- Verbrauchsmaterialien;
- Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
- Vergabe von Aufträgen.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten muss die AGVO berücksichtigt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
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