Basistechnologien für eine nächste Generation biotechnologischer Verfahren
Biotechnologische Produktionsverfahren halten seit einigen Jahren Einzug in der chemischen Industrie, der Papier- und Lederindustrie, der Futter- und Nahrungsmittelherstellung und der Kosmetikbranche. Bisher verfügbare fermentative oder biokatalytische Verfahren unterliegen jedoch Einschränkungen: Beispielsweise können mit Mikroorganismen keine zelltoxischen Stoffe hergestellt werden, auch verlieren natürliche Enzyme ihre Funktion meist in organischen Lösungsmitteln. Zudem behindern kostenintensive Aufreinigungsschritte die Wirtschaftlichkeit biotechnologischer Produktionsverfahren.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben. Die Einbeziehung von Technologiezulieferern durch die Vergabe entsprechender Unteraufträge ist in gewissem Umfang (bis 25 Prozent des Projektvolumens) möglich. Darüber hinaus können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen – als eigenständige Partner in Kooperationsprojekten einbezogen werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die "Richtlinien zur Förderung von Basistechnologien für eine nächste Generation biotechnologischer Verfahren" herausgegeben. Ziel der Förderung ist nicht die schrittweise Weiterentwicklung bekannter biotechnologischer Produktionsverfahren, sondern die Entwicklung der Grundlagen für neuartige, heute noch nicht realisierbare Verfahren. Dafür sind explorative, originelle und risikoreiche Forschungsansätze erforderlich. Mit dieser Maßnahme sollen sogenannte Sprunginnovationen in der Biotechnologie erzielt werden, die sich den Themengebieten „universelle Reaktionskompartimente“, „funktionelle Komponenten“, „molekulare Mess-, Steuer-, und Regeltechnik“ sowie „Prozessenergie“ zuordnen lassen. Hiervon werden insbesondere die Technologie-Bereiche Mikrofluidik und Biosensorik profitieren, die auf zellfreien biologischen Systemen beruhen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erlaubt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) ggf. höhere Förderquoten.
Gefördert werden grundlagenorientierte Forschungsarbeiten an Basistechnologien für eine nächste Generation biotechnologischer Verfahren. Relevante Forschungsfelder und technologische Meilensteine wurden im Strategieprozess „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ herausgearbeitet. Besonders förderwürdig sind Forschungsansätze mit explorativem Charakter, die im Erfolgsfall neuartige Produktionsverfahren ermöglichen könnten. Die Förderung konkurrierender bzw. alternativer technischer Ansätze ist möglich und beabsichtigt. Die Forschungsansätze sollten Herangehensweisen aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten (u. a. Biologie, Chemie, Ingenieurwissenschaften) integrieren.
Es können sowohl Verbundvorhaben als auch Einzelvorhaben gefördert werden.
In dieser Maßnahme werden interdisziplinäre Vorhaben mit ingenieur- und/oder naturwissenschaftlicher Ausrichtung in den unterschiedlichsten Förderformaten mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert. Die Förderung soll einen Anreiz geben, vorhandene Forschungskompetenzen auf die Themen und Ziele des Strategieprozess "Nächste Generation biotechnologischer Verfahren - Biotechnologie 2020+" auszurichten.
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