Mikrobielle Biofabriken für die industrielle Bioökonomie – Neuartige Plattformorganismen für innovative Produkte und nachhaltige Bioprozesse
Mit der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie (NFSB) 2030 fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Etablierung einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft. Zu den Zielen gehören u. a. die verstärkte Nutzung biologischen Wissens in industriellen Produktionsverfahren, die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen für verschiedene Branchen. Die Biotechnologie nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein.
Biotechnologische Verfahren werden bereits heute zur Herstellung unterschiedlicher Produkte eingesetzt. Dabei wird derzeit aber nur ein sehr kleiner Teil der existierenden Mannigfaltigkeit von Mikroorganismen und mikrobiellen Stoffwechselleistungen industriell genutzt.
Um das volle Spektrum mikrobieller Spezies und ihrer vielfältigen metabolischen Eigenschaften nutzbar zu machen, sollen im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) gefördert werden, die es sich zum Ziel setzen, neue, robuste und vielseitig anwendbare Mikroorganismen für die industrielle Biotechnologie zu identifizieren und zu Plattformorganismen für die industrielle Nutzung in einer Bioökonomie weiterzuentwickeln. Dabei reichen die möglichen FuE-Aktivitäten von der Entwicklung von Hochdurchsatz-Screening-Methoden über die Charakterisierung und genetische Optimierung der Mikroorganismen bis zur Entwicklung innovativer Verfahrens- und Kultivierungskonzepte.
Die Adressierung zentraler Fragestellungen und bekannter Hemmnisse der aktuellen biotechnologischen Produktion sowie ein vielfältiges Anwendungsspektrum der neu zu identifizierenden Organismen und der zu entwickelten Technologien sollen im Vordergrund der Forschung stehen.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe im Sinn von Artikel 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel drei Jahren. Die Vorhaben sollen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein und sich der Identifizierung und Etablierung neuer, mikrobieller Plattformorganismen für die industrielle Biotechnologie und/oder der Entwicklung korrespondierender, innovativer Verfahrenskonzepte und Kultivierungstechnologien widmen. Die im Rahmen der Maßnahme zu fördernden FuE-Ansätze müssen mindestens einem der folgenden drei thematischen Schwerpunkte zugeordnet werden können:
a) Identifikation und Charakterisierung neuer Mikroorganismen für die industrielle Produktion (Screening, Entwicklung von Screening-Technologien, Metagenomanalysen etc.)
b) Weiterentwicklung der Mikroorganismen zu neuen Plattformorganismen für den Einsatz in der industriellen Produktion (Genome Editing, Metabolic Engineering, Minimal Genomes, Vergrößerung des Substratspektrums, Verbesserung der Resilienz etc.)
c) Entwicklung innovativer Verfahrenskonzepte und Technologien zur Kultivierung neuer Plattformorganismen (Kultivierungskonzepte für bislang nicht oder schwer zu kultivierende Mikroorganismen, Gasfermentation, Co-Kultivierung, Biofilme etc.)
Die geförderten Vorhaben können sowohl grundlagennah als auch anwendungsorientiert sein. Sie müssen das Potenzial für eine industrielle Anwendung mit einem signifikanten Mehrwert gegenüber aktuellen Lösungen besitzen. Sowohl die entwickelten Technologien als auch die im Kontext der Forschungsarbeiten zu optimierenden Mikroorganismen sollen variabel und breit in der industriellen Produktion einsetzbar sein. Die gewählten Forschungsthemen und -ansätze sollen zentrale Hemmnisse aktueller biotechnologischer Verfahren adressieren und hierzu korrespondierende Lösungsansätze erarbeiten.
Die gezielte Anpassung und Optimierung bereits hinreichend erforschter und im biotechnologischen Einsatz befindlicher Mikroorganismen steht nicht im Fokus der Fördermaßnahme.
Wie wird gefördert?
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Auswahlrunde sind Projektskizzen schriftlich und über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote easy-Online vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Projektskizze einzureichen. Die Einreichungsfrist zur Vorlage der Projektskizzen ist der 20. August 2018. Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den Angaben, die über die Eingabemasken von easy-Online abgefragt werden, ist bei Einreichung der Skizze eine Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache mit einem Umfang von max. 15 Seiten als PDF elektronisch hinzuzufügen.
Die eingereichten Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter bewertet. Auf der Grundlage der Bewertungen und der Empfehlungen der externen Gutachterinnen/Gutachter werden die für die Förderung geeigneten Projektvorschläge vom BMBF ausgewählt.
Nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens werden in der zweiten Verfahrensstufe diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen die erforderlich hohe Priorität erhalten haben, zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz