Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen
Die im September 2022 gestartete und von der Europäischen Kommission geförderte Coordination and Support Action (CSA) „Green ERA-Hub“ (https://greenerahub.eu/) repräsentiert 15 EU-Initiativen (ehemalige/noch aktive) aus den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Biotechnologie. Der Green ERA-Hub strebt die Umsetzung einer Bioökonomie auf Basis nachwachsender Rohstoffe an und zielt auf die Steigerung von Produktivität und Qualität von Lebensmitteln, Futtermitteln, Brennstoffen und Fasern ab, bei gleichzeitiger Minimierung nachteiliger biotischer und abiotischer Faktoren. Diese Zielsetzungen können nicht allein mithilfe nationaler Initiativen erreicht werden. Vielmehr bedarf es hierzu der europäischen und internationalen Zusammenarbeit. Daher engagiert sich das BMBF in der CSA Green ERA-Hub.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Konkret sollen Forschungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, die einen Beitrag für nachhaltige und effiziente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sowie in der Lebens- und Futtermittelherstellung leisten. Dies gilt im Besonderen für Vorhaben, die ressourcenschonende und effiziente Ansätze bei der Anwendung und Wiedergewinnung von Düngemitteln beziehungsweise deren Bestandteilen verfolgen oder landwirtschaftliche Anbaumethoden erforschen, die zu reduziertem Einsatz von Düngemitteln führen. Außerdem werden Vorhaben gefördert, die Beiträge zur Selbstversorgung mit proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln in Europa liefern.
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Was wird gefördert?
Es können Vorhaben gefördert werden, die unter die beiden folgenden Schwerpunktthemen fallen.
A) Verbesserung der Effizienz beim Düngemitteleinsatz beziehungsweise bei der Rückgewinnung und Reduzierung des Verbrauchs konventioneller Dünger
Hierunter fallen beispielsweise Vorhaben, die
- sich mit der Produktion und Wiedergewinnung von Düngemittelsubstanzen befassen. Dabei sollen innovative Verfahren entwickelt beziehungsweise bestehende Verfahren weiterentwickelt werden, um Düngemittel und seine Bestandteile aus Abfall- und Nebenströmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Lebens- und Futtermittelherstellung zurückzugewinnen.
- durch innovative, landwirtschaftliche Produktionsstrategien den Düngemittelgebrauch senken, zum Beispiel durch zielgerichtete Bewirtschaftung (precision farming) unterstützt durch Lösungsansätze aus modernen Informations-und Kommunikationstechnologien, aus Modellierungen oder Entscheidungsunterstützungssystemen.
- sich mit der Entwicklung oder Verbesserung organischer Düngemethoden beschäftigen, beispielsweise mit der biologischen Stickstofffixierung durch zeitlich beziehungsweise räumliche Ko-Kultivierung mit Leguminosen.
B) Steigerung des europäischen Selbstversorgungsgrades an proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln
Hierunter fallen beispielsweise Vorhaben, die
- neue Konzepte zur optimalen Nutzung von Futterprotein in der Nutztierhaltung entwickeln, einschließlich der Nutzpflanzenzüchtung zur Erzeugung eiweißreicher Futterrationen.
- die Proteinrückgewinnung verbessern, indem sie innovative Bioraffineriekonzepte zur Gewinnung von Protein aus Reststoffen der Futtermittel- und Lebensmittelproduktion entwickeln.
- in der Proteinproduktion für Lebensmittel- und Non-Food-Anwendungen neuartige Proteinquellen mittels Züchtung neuer Eiweißpflanzen erschließen und die Verwertung von Alternativen (zum Beispiel Algen oder Insekten) untersuchen.
- neuartige Quellen für Lebensmittelproteine, ihre Verbraucherakzeptanz und das Verständnis von Verbraucherentscheidungen zum Thema haben.
Themenübergreifend sollen alle Vorhaben nicht nur die Ressourcen und die Art ihrer Verwendung berücksichtigen, sondern auch die Reduzierung von Emissionen, insbesondere von Treibhausgasen. Ertrag, Produktqualität, menschliche Ernährung und Rentabilität sind einzubeziehen.
Die Bekanntmachung umfasst sowohl ökologische wie auch konventionelle Ansätze zur Lebensmittelproduktion. Eine ganzheitliche Betrachtung von Ernährungs- und Landwirtschaftssystemen ist gewünscht. Ein solcher Ansatz könnte beispielsweise darin bestehen, die Kreislaufführung, das Schließen von Nährstoffkreisläufen, die Nutzung von Nebenströmen und die Minimierung von Abfällen zu betrachten und zu versuchen, die Effizienz auf Systemebene zu steigern und die Nutzung natürlicher Ressourcen zu verbessern.
Wie wird gefördert?
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Zunächst muss die Projektskizze durch den Koordinator des transnationalen Vorhabens registriert werden. Danach erfolgt die Einreichung der Projektskizzen. Im dritten Schritt werden positiv evaluierte Antragsteller von ihren nationalen Fördermittelgebern, für deutsche Antragsteller das BMBF, zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
Erste Stufe: Registrierung zur Einreichung von Projektskizzen
Die transnationalen Projektskizzen sollen vorab durch den Koordinator registriert werden (siehe auch Call-Dokumente unter http://www.submission-greenerahub.eu). Die Antragsteller sind angehalten, den entsprechenden Projektträger vorab zu kontaktieren. Dieser vorgeschaltete Schritt dient zur Vorbereitung der Evaluierungsphase (zum Beispiel der Auswahl geeigneter Gutachterinnen und Gutachter).
Eine wissenschaftliche Begutachtung findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt.
Zweite Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Nach Registrierung der Projekte können die Projektskizzen eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist ist der 7. September 2023 (12 Uhr MESZ).
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen müssen durch den Verbundkoordinator elektronisch auf der Internetseite http://www.submission-greenerahub.eu eingereicht und in dem dafür vorgeschriebenen Format erstellt werden. Eine Einreichung der Projektskizze oder Teile der Projektskizze per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich. Die Details zur Übersendung der Projektskizzen finden sich ebenfalls auf der Internetseite http://www.submission-greenerahub.eu oder können beim Projektträger angefordert werden.
Dritte Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der dritten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner positiv begutachteter und zur Förderung empfohlener Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO erfüllt sind.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen nationalen Verbundkoordinator vorzulegen.
Weitere Informationen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
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