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Innovative Pflanzenzüchtung im Anbausystem (IPAS)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

In Zeiten einer stark wachsenden Weltbevölkerung und des fortschreitenden Klimawandels wächst die Herausforderung, für ausreichend Nahrungsmittel zu sorgen. Zeitgleich besteht der Wunsch nach einer Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen für die stoffliche und energetische Nutzung. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sind die Landwirtschaft und insbesondere die pflanzliche Produktion von zentraler Bedeutung. Die Landwirtschaft kann ihr großes Potenzial nur ausschöpfen und ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen, wenn Wissen zugänglich, nutzbar ist und fortwährend weiter entwickelt wird. Neben dem Wissen über Ressourcen wie Boden, Wasser und Nährstoffe spielen die Anbausysteme (z. B. ökologischer und konventioneller Pflanzenbau) und die darin genutzten Pflanzen eine entscheidende Rolle. Die Pflanzenzüchtung ist somit einer der Bereiche, aus denen zentrale Lösungsbeiträge zur Bewältigung der Herausforderung erwartet werden. Damit die Effekte der Nutzung pflanzenzüchterischer Innovationen beurteilt werden können, müssen diese in den jeweiligen Anbausystemen genau untersucht und in ihrer sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkung erfasst werden. Das Wissen über Vor- und Nachteile pflanzenzüchterischer Innovationen in den jeweiligen Anbausystemen ist von herausragender Bedeutung, um eine faktenbasierte Entscheidung bei der Auswahl von Optionen im Pflanzenbau treffen zu können. Dazu ist es notwendig, diese Innovationen im Gesamtsystem umfassend zu betrachten. Hier soll die Förderinitiative „Innovative Pflanzenzüchtung im Anbausystem (IPAS)“ im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 einen entscheidenden Beitrag leisten.

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen je nach Projektausrichtung Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen an interdisziplinären Projekten zusammenarbeiten. Die Koordination des Verbundes muss durch einen akademischen Partner übernommen werden.

Was wird gefördert?

Untersuchungsgegenstand sind die Auswirkungen unterschiedlicher pflanzenzüchterischer Innovationen in verschiedenen Anbausystemen. Die Auswirkungen neuer Pflanzenzüchtungen mit neuen Eigenschaften, beispielsweise höhere Toleranz gegen Salz und Trockenheit oder optimierter Inhaltsstoffkomposition, sollen in den jeweiligen Anbausystemen und -regimen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit untersucht und verglichen werden. Dabei ist sowohl die ökonomische als auch die sozial-ökologische Effizienz zu berücksichtigen und in ihrer Gesamtheit darzustellen. Um eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, sind partnerschaftliche Verbünde mit Forschungsvorhaben zu unterschiedlichen Anbaumethoden erwünscht. Die Forschungsthemen sollen dabei auf die absehbaren Bedarfe für die Ernährungssicherung und die technischen Nutzungen orientiert sein. Die für die Vorhaben vorgesehenen Nutzpflanzenarten müssen einen nachvollziehbaren Bezug zu den fünf Zielen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 aufweisen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für KMU erlaubt die AGVO ggf. höhere Förderquoten.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Dort wo entsprechende Normen, Standards bzw. Leitlinien nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, können diese projektbegleitend entwickelt werden.

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