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Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Aufbau eines systemischen Monitorings der Bioökonomie (Modul IV)

Eine Initiative des Bundeministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB) formuliert das Ziel, ein nachhaltiges, am natürlichen Stoffkreislauf orientiertes Wirtschaftssystem zu etablieren. Da die ökonomische Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften überwiegend auf der Nutzung endlicher Ressourcen basiert, bedeutet dieses Unterfangen eine gewaltige Herausforderung.

Die Bioökonomie soll einen erheblichen Beitrag dazu leisten, Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden, dem Klimawandel entgegenzuwirken, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen sowie die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen. Diese Herausforderungen machen es nötig, ein Bündel an Zielen gleichzeitig zu verfolgen. Nicht zuletzt hierdurch erwachsen neben Chancen auch Zielkonflikte und damit das Erfordernis, zuverlässiges Wissen über Tendenzen, Effekte und Wirkzusammenhänge des gesamten Transformationsprozesses zu erlangen.

Zu diesem Zweck wird mit dieser Bekanntmachung der Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bioökonomie gefördert, das den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten, an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise beobachtet, misst und bewertbar macht. Übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie zu entwickeln. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Fördermaßnahme in der systemischen Betrachtung und Modellierung innerhalb des Monitorings.

Durch ein kontinuierliches Monitoring soll eine Wissensbasis für politisches Handeln und eine öffentliche Auseinandersetzung darüber geschaffen werden. Es sollen zugleich Potenziale sichtbar gemacht und mögliche Fehlentwicklungen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse des Monitorings sollen in regelmäßigen Berichten der Allgemeinheit präsentiert werden. Dadurch soll zugleich die öffentliche Wahrnehmung für Themen der Bioökonomie erhöht werden.

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Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Gefördert wird eine Forschungseinrichtung oder ein Konsortium aus Forschungseinrichtungen, die oder das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie entwickelt und erste Monitoring-Berichte vorlegt.

Die zu fördernde Einrichtung oder das zu fördernde Konsortium soll in der Lage sein, thematisch und methodisch die hohen Erwartungen an ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie durch ambitionierte konzeptionelle Arbeit und anspruchsvolle Forschung zu erfüllen. Über die in dieser Förderbekanntmachung genannten Erwartungen hinaus soll es eigenständig und am internationalen Stand der Forschung ausgerichtet die Entwicklung von Indikatoren und Messverfahren sowie deren Integration in quantifizierende Modelle vorantreiben.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU; Definition der Europäischen Union für KMU). Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Die vorliegende Fördermaßnahme richtet sich auf eine systemische Betrachtung und Modellierung aller relevanten Faktoren und Wirkungen einer Bioökonomie. Die systemische Betrachtung und Modellierung baut auf den von den weiteren beteiligten Bundesressorts für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierten Monitoring-Bestandteilen auf, die ihren Fokus auf Daten und Analysen zu agrarischen und allgemein biogenen Ressourcen und deren Nachhaltigkeitsbewertung sowie auf wirtschaftliche Kennzahlen legen.

Komplementär zu den verschiedenen Maßnahmen und Aktivitäten der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ sowie der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“, die sich aus verschiedenen Perspektiven mit den unterschiedlichen Ebenen und Teilgebieten der Bioökonomie beschäftigen, sollen in einer dreijährigen Pilotphase (2016 bis 2019) vorliegende Daten identifiziert und analysiert, auf Basis wissenschaftlicher Forschung Kriterien und Indikatoren entwickelt und Verfahren zur Erhebung von Daten etabliert werden, um möglichst alle Dimensionen der Bioökonomie messbar zu machen und Wirkmechanismen und Zusammenhänge durch eine systemische Modellierung abzubilden. So sollen Fortschritte, aber auch mögliche Hemmnisse oder Zielkonflikte im Transformationsprozess hin zu einer Bioökonomie sichtbar gemacht werden.

Wie wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist wissenschaftliche Forschung im Umfang einer dreijährigen Pilotphase.

In der Vorphase zur Antragseinreichung hat das BMBF am 08. April 2016 einen Informationstag im BMBF (Berlin) durchgeführt. Die Anträge wurden in einem internationalen Begutachtungsverfahren bewertet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der internationalen fachlichen Begutachtung wurde das am besten geeignete Konsortium für eine Förderung ausgewählt.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die „AGVO" berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

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