Richtlinie zur Förderung einer Konsolidierungsphase (erweiterte Pilotphase) zum Aufbau eines Monitorings der Bioökonomie
(Modul IV im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“)
Mit der aktuellen Förderrichtlinie soll das 2017 gestartete forschungsbasierte Monitoring der Bioökonomie in Form einer erweiterten Pilotphase fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Angesichts des Fortschritts in der Anwendung biologischen Wissens, der Veränderungen in der globalen Nutzung biogener Ressourcen, aber auch der Folgen des Klimawandels und weiterer Einflüsse war das Monitoring von Anfang an als lernendes Monitoring angelegt. Auf der Basis des mit dem Pilotbericht (Juni 2020) erreichten Zwischenstandes und einer ersten Zwischenbilanz gilt es nun, weitere Aspekte der Bioökonomie zu berücksichtigen, die Datenbasis zu konsolidieren und zu erweitern, weitere Differenzierungen, unter anderem räumlich sowie nach Stoffströmen und Produktgruppen, vorzunehmen und Verknüpfungen zu anderen Monitoringansätzen, etwa im Bereich Biodiversität und Klimawandel, auszubauen.
Zuwendungszweck ist die Förderung eines Konsortiums, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisher geleisteten Arbeiten weiterentwickelt und um zusätzliche Aspekte erweitert.
Informationen zur Förderung
Wer wird gefördert?
Gefördert wird ein Konsortium aus – öffentlichen und/oder privaten – Forschungseinrichtungen, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisherigen Ergebnisse weiterentwickelt und in regemäßigem Abständen weitere Pilotberichte zum Monitoring der Bioökonomie vorlegt.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Gefördert wird wissenschaftliche Forschung durch ein Konsortium aus – öffentlichen und/oder privaten – Forschungseinrichtungen, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisherigen Ergebnisse weiterentwickelt und in regemäßigem Abständen weitere Pilotberichte zum Monitoring der Bioökonomie vorlegt.
Die Forschung sollte an die in der ersten Pilotphase erreichten Ergebnisse aufbauen. In der ersten Pilotphase des Monitorings arbeiteten drei komplementäre Stränge parallel. Sie befassten sich mit (1) der Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit , einschließlich eines Reststoffmonitorings (beide im Auftrag des BMEL); (2) der Ermittlung wirtschaftlicher Kennzahlen und Indikatoren (im Auftrag des BMWi); sowie (3) dem systemischen Monitoring und der Modellierung der Bioökonomie (gefördert vom BMBF).
Der im Juni 2020 erschienene gemeinsame Pilotbericht richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit und dokumentiert zentrale Befunde. Darstellungen der methodischen Grundlagen und detaillierte Daten finden sich in den Publikationen, die auf den genannten Internetseiten der jeweiligen Projekte zu finden sind.
Die Förderbekanntmachung (siehe Förderbekanntmachungsdokument) nennt Aspekte für die methodische und empirische Weiterentwicklung, die sich aus der kontinuierlichen Fachdiskussion, den Rückmeldungen im Rahmen der bisher abgehaltenen zwei Statuskonferenzen sowie der ständigen Weiterentwicklung der Bioökonomie ergeben. Die Liste ist nicht abschließend zu verstehen, und die konzeptionelle Verantwortung für die weitere Ausgestaltung des Monitorings liegt bei dem zu fördernden wissenschaftlichen Konsortium.
Wie wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist wissenschaftliche Forschung im Umfang einer dreijährigen erweiterten Pilotphase mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über eine möglich weitere Verlängerung wird im Anschluss an diese Laufzeit entschieden.
Das BMBF führt am 18. Januar 2021 von 10:00-12:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung durch, die auch der Vernetzung potenzieller Antragsteller dient. Eine Anmeldung ist bis zum 14. Januar 2021 bei den rechts genannten Ansprechpartnern möglich.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Vollständige Anträge sind spätestens am 30. April 2021 über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz